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Nachlassverwaltung

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Ein Todesfall: Was ist zu tun? – Checkliste für Angehörige

Documentation
Viele Angehörige sind emotional überfordert, wenn ein Mensch stirbt, der ihnen nahestand. Unmittelbar nach dem Tod kommt auch noch eine Vielzahl administrativer und organisatorischer Aufgaben und Behördengänge auf die Hinterbliebenen zu. Deshalb ist es wichtig, dass Willensvollstrecker den Angehörigen bereits in diesem Stadium bei Bedarf als zuverlässige Anlaufstelle zur Verfügung stehen und ihnen dabei helfen, alles Notwendige rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die vorliegende «Checkliste Todesfall» mit einer Zusammenstellung aller wichtigen Punkte bietet dafür eine wertvolle Hilfestellung.
iusNet ErbR 28.04.2020

Zahlungsbefehl gegen den Willensvollstrecker für eine Forderung gegen den Erblasser

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Die unverteilte Erbschaft ist in der gegen sie gerichteten Betreibung kraft Art. 49 SchKG partei- und passiv betreibungsfähig. Ihr und nicht dem Willensvollstrecker kommt, anders als zum Teil in gerichtlichen SchKG-Verfahren, Parteirolle zu. Der Willensvollstrecker ist diesfalls nur Vertreter. Für die Betreibung geht Art. 49 SchKG als Lex specialis der allgemeinen Regelung des ZGB und den bundesrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften vor; Betreibungsort ist auch dann, wenn der Erbschaftsgläubiger die Betreibung gegen den Willensvollstrecker richtet, der Ort der unverteilten Erbschaft.
iusNet ErbR 03.04.2020

La demande de désignation d’un représentant de la communauté héréditaire lorsque le bénéfice d’inventaire a déjà été requis

La demande de désignation d’un représentant de la communauté héréditaire lorsque le bénéfice d’inventaire a déjà été requis
Vertreter der Erbengemeinschaft | Öffentliches Inventar | Einmischung

Passivlegitimation bei Ungültigkeitsklage gegen die Einsetzung eines Willensvollstreckers

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Bei der Klage auf Ungültigerklärung der Willensvollstreckung besteht keine notwendige passive Streitgenossenschaft; es genügt, die Klage gegen den Willensvollstrecker zu richten. Mit der auf die Parteien beschränkten Wirkung des Urteils über eine Ungültigkeitsklage ist nicht gesagt, dass die Ungültigerklärung nicht auch für Dritte von Bedeutung sein kann. Das von einem Erben erstrittene gutheissende Urteil schliesst das Handeln des Willensvollstreckers nicht nur gegenüber dem Kläger, sondern auch gegenüber allen am Prozess nicht beteiligten Erben und Begünstigen aus.
iusNet ErbR 17.02.2020

Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung in der Praxis

Agenda
Jeudi 10 décembre 2020 - 9:00 - 13:00
Sie wollen als Berater eines künftigen Erblassers Tipps für die Erbschaftsplanung (inkl. Unternehmensnachfolge) und deren Umsetzung (inkl. Willensvollstreckung) erhalten und möchten wissen, welches die neusten Entwicklungen auf diesem Gebiet sind? In diesem Seminar erfahren Sie die aktuellen Entwicklungen und Trends und sind nachher fit, die Erbschafts-Anliegen Ihrer Kunden professionell zu behandeln.

Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung in der Praxis

Agenda
Jeudi 17 septembre 2020 - 9:00 - 13:00
Sie wollen als Berater eines künftigen Erblassers Tipps für die Erbschaftsplanung (inkl. Unternehmensnachfolge) und deren Umsetzung (inkl. Willensvollstreckung) erhalten und möchten wissen, welches die neusten Entwicklungen auf diesem Gebiet sind? In diesem Seminar erfahren Sie die aktuellen Entwicklungen und Trends und sind nachher fit, die Erbschafts-Anliegen Ihrer Kunden professionell zu behandeln.

Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung
Der Willensvollstrecker hat gemäss Art. 554 Abs. 2 ZGB Anspruch darauf, dass ihm die Erbschaftsverwaltung übertragen wird, und zwar, da das Testament bis zu seiner erfolgreichen Anfechtung gültig bleibt, grundsätzlich selbst dann, wenn die Verfügung nach Ansicht der zuständigen Behörde anfechtbar sein sollte. Seiner Einsetzung können zwar mangelnde Fähigkeiten, mangende Vertrauenswürdigkeit oder Interessenkollisionen entgegenstehen. Die Möglichkeit, dass der Willensvollstrecker dereinst in der Erbstiftung eine Rolle einnehmen könnte, begründet für sich allein jedoch keinen Interessenkonflikt, der eine Ausnahme rechtfertigen würde.
iusNet ErbR 17.01.2020

Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Erbrechtliche Klagen
Die Verfahrensdauer hängt nicht nur vom Gericht, sondern ebenso von den Parteien selbst ab. Konnte das zwei Jahre zuvor anhängig gemachte Hauptverfahren aufgrund der Anfechtung der Beschlüsse im gleichzeitig hängigen vorsorglichen Massnahmeverfahren nicht fortschreiten, ist dem Gericht keine Rechtsverzögerung vorzuwerfen. Die Kosten für eine Erbenvertretung sind grundsätzlich von der Erbengemeinschaft zu tragen. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen ein Erbe in querulatorischer Absicht oder zum eigenen Vorteil Miterben erst veranlasst, um eine Erbenvertretung zu ersuchen.
iusNet ErbR 17.01.2020

Beginn des Willensvollstreckermandats und andere Fallstricke

Éclairages
Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung betreffend Beginn des Willensvollstreckermandats: Der Willensvollstrecker wird bereits mit der letztwilligen Verfügung rechtsgültig ernannt. Der behördlichen Mitteilung (Art. 517 Abs. 2 ZGB) kommt danach nur noch deklaratorische Wirkung zu. Sofern er von seiner Ernennung Kenntnis hat, kann der Willensvollstrecker das Amt bereits vor der behördlichen Mitteilung ausdrücklich oder durch faktische Anhandnahme der Nachlassabwicklung annehmen. Eine Belehrung über die 14-tägige Ablehnungsfrist in der Mitteilung kann entfallen, wenn der Willensvollstrecker diese kennt oder kennen müsste.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 23.12.2019

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