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Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen

Erbunwürdigkeit infolge Ausnutzung eines Irrtums über die Schwere der Erkrankung

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Selbst wenn man einen Irrtum des Erblassers bezüglich der Krankheit der Tochter bejaht, ist der Tatbestand von Art. Art. 540 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB noch nicht erfüllt. Es bedarf zusätzlich der Arglist. Gesicherte Kenntnisse fehlen, dass die vermeintlich erbunwürdige Tochter wissentlich Tatsachen über ihre Erkrankung verschwiegen hätte, die den Vater von einer Testamentsänderung hätten absehen lassen. Ebenso, dass sie um den weiteren, milden Verlauf ihrer Krankheit zum fraglichen Zeitpunkt wusste und den Vater nicht darauf hinwies. Folglich ist ein arglistiges Verhalten durch Ausnützen eines Irrtums nicht erstellt.
iusnet ErbR 25.02.2020

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Der Erbenvertreter handelt in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich u.a. als Prozessstandschafter. Tritt er in Wahrung der ihm übertragenen Aufgaben in den Prozess ein, bedarf er keiner weiteren Legitimation; die behördliche Ernennung des Erbenvertreters ist für das Sachgericht vorbehältlich offensichtlicher Nichtigkeit bindend. – Die Bindungswirkung der Rechtskraft erstreckt sich bei einer Leistungsklage nur auf das zu- oder aberkannte subjektive Recht. In casu war vorfrageweise über einen behaupteten Irrtum, nicht aber über das Bestehen der Erbwürdigkeit zu entscheiden gewesen, weshalb bezüglich letzterer auch keine Bindungswirkung eintreten konnte.
iusnet ErbR 25.02.2020

Passivlegitimation bei der Ungültigkeitsklage in Bezug auf die Einsetzung eines Willensvollstreckers

Éclairages
Erbrechtliche Klagen
Das Bundesgericht entschied, dass der Willensvollstrecker alleine in einem Ungültigkeitsprozess betreffend eine erblasserische Anordnung der Willensvollstreckung passivlegitimiert sei, da die Erben und Vermächtnisnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die tatsächliche Durchführung der angeordneten Willensvollstreckung hätten. Damit fiel der höchstrichterliche Entscheid zugunsten der Prozessökonomie aus.
Nicolai Brugger
Shqipe Behluli
iusnet ErbR 25.02.2020

Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_814/2018 (Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei/Vorspiegelung einer Erkrankung)

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Art. 121 lit. d BGG spricht vom Gericht übergangene oder falsch wahrgenommene Tatsachen an. Kein Revisionsgrund ist dagegen die Würdigung einer Tatsache, und zwar selbst dann nicht, wenn diese falsch sein sollte oder die rechtliche Bedeutung der Tatsache falsch eingeschätzt wurde. In beiden Fällen handelt es sich um Rechtsfragen, die vom Versehen i.S.v. Art. 121 Abs. 1 lit. d BGG abzugrenzen sind. Die Qualifizierung des vorinstanzlichen Entscheids als Zwischenentscheid betrifft nicht Tatsachen, sondern deren Würdigung durch das Bundesgericht und verschafft keinen Anspruch auf Revision. Ist die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht zulässig, kann dieser (und damit in casu die Erbwürdigkeit) mit Beschwerde gegen den Endentscheid angefochten werden, sofern er für diesen relevant ist.
iusnet ErbR 17.02.2020

Anfechtungsklage wegen Verletzung des Erbvertrages

Documentation
Ein erbvertraglich Begünstigter kann mittels Anfechtungsklage gemäss Art. 494 Abs. 3 ZGB erbvertragswidrige Verfügungen von Todes wegen oder Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers anfechten. Diese kommentierte Musterklage mit Musterklageschrift zum Download bietet ein praxistaugliches Hilfsmittel für den Prozessfall.
iusnet ErbR 25.02.2020

Professio iuris, Ungültigkeit des Testaments und anwendbares Recht

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Dass das Testament in der Sache nach dem vom Erblasser gewählten Recht ungültig oder anfechtbar ist, bedeutet für sich allein noch nicht, dass die professio iuris dahinfällt. Letztere ist, obwohl Teil der letztwilligen Verfügung, ein selbständiges Rechtsgeschäft. Vom anwendbaren Erbstatut erfasst sind auch die erbrechtlichen Klagen. Ist aufgrund einer Rechtswahl ausländisches Recht anwendbar, so beurteilt sich nach der gemäss diesem einschlägigen Norm, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch durchsetzbar ist und welche Tatsachen hiefür erstellt sein müssen.
iusnet ErbR 03.02.2020

Auskunfts- und Editionsbegehren

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

5A_493/2019

Die Rüge, dass die von der Auskunftspflichtigen in einem «lückenlosen» Ordner eingereichten Unterlagen nicht vollständig seien, ist vor Bundesgericht nicht mehr zulässig, wenn sie nicht schon vor den Vorinstanzen erhoben wurde. Das Gericht darf einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als sie verlangt (Art. 58 Abs. 1 ZPO): Wird nur die Herausgabe von Auszügen betreffend Konten und Depots einer bestimmten Person verlangt, kann die Edition von Unterlagen zu Konten einer anderen Person in diesem Verfahren nicht verfügt werden.
iusnet ErbR 03.02.2020

Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Erbrechtliche Klagen
Die Verfahrensdauer hängt nicht nur vom Gericht, sondern ebenso von den Parteien selbst ab. Konnte das zwei Jahre zuvor anhängig gemachte Hauptverfahren aufgrund der Anfechtung der Beschlüsse im gleichzeitig hängigen vorsorglichen Massnahmeverfahren nicht fortschreiten, ist dem Gericht keine Rechtsverzögerung vorzuwerfen. Die Kosten für eine Erbenvertretung sind grundsätzlich von der Erbengemeinschaft zu tragen. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen ein Erbe in querulatorischer Absicht oder zum eigenen Vorteil Miterben erst veranlasst, um eine Erbenvertretung zu ersuchen.
iusnet ErbR 17.01.2020

Ausgewählte Rechtsprechung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft und des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Jahr 2018 im Bereich des Zivilgesetzbuches bzw. der Zivilprozessordnung

Ausgewählte Rechtsprechung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft und des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Jahr 2018 im Bereich des Zivilgesetzbuches bzw. der Zivilprozessordnung
Ungültigkeitsklage | Auskunftsklage des Willensvollstreckers | Antrag auf Sicherstellung

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