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Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Seit BGE 143 II 425 ist das Erbteilungsgericht nicht (mehr) zur Los- und Sachzuweisung nach Ermessen befugt. Der dem Obergericht vorgelegte Erbteilungsfall veranschaulicht, wie die neue Praxis die Erbteilung erschweren und zu Härtefällen führen kann. Die Erwägungen des Obergerichts zeigen aber auch Möglichkeiten auf, wie der gerichtlichen Erbteilung trotz der neuen Praxis zum Durchbruch verholfen werden kann.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 27.10.2020