Folgen der Ernennung eines Personal Representative nach britischem Recht für die Betreibung der Erbschaft in der Schweiz
Über Vermögenswerte von C. in Genf war 2011 die Verarrestierung angeordnet worden. C. verstarb 2015 in Grossbritannien. Der britische High Court of Justice ernannte in der Folge A. als Personal Representative/Administrator im Nachlass von C. Zu ermitteln war, welchem erbrechtlichen Institut des Schweizer Rechts der Administrator nach englischem Recht entspricht und welche Folgen seine Ernennung für die Arrestprosequierung hat.