Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge
Mit vier zentralen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Unter anderem soll ein Erbe die Zuweisung des gesamten Unternehmens verlangen können, wenn der Erblasser keine diesbezüglichen Anordnungen getroffen hat. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.