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Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Éclairages
Internationales Erbrecht

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Am 22. Dezember 2023 hat das Schweizer Parlament die viel diskutierte Vorlage zur Revision des Schweizer Internationalen Erbrechts (Art. 86–96 IPRG) verabschiedet. Die Revision bringt neben verschiedenen Klarstellungen auch einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Insbesondere führen die erweiterten Zuständigkeits- und Rechtswahlmöglichkeiten zu einem grösseren Spielraum bei der Nachlassplanung. Die Revision wirft aber auch zahlreiche neue Fragen auf – so etwa im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Schweizer Pflichtteilsrechts –, deren Beantwortung der Lehre und Praxis überlassen sein wird. Die grenzüberschreitende Nachlassplanung bleibt damit auch in Zukunft komplex.
Andrea Dorjee-Good
Livio Kaspar
iusnet ErbR 27.02.2024

Der Zahlvater ist kein Vater

Éclairages
Erbrechtliche Klagen

Der Zahlvater ist kein Vater

Das Bundesgericht hat ein Leiturteil gefällt, von dem tausende Personen in der Schweiz betroffen sein dürften: Die Lausanner Richter haben bestätigt, dass vor 1978 geborene, uneheliche Kinder, die mit dem Vater nur eine Zahlvaterschaft verband, keine Nachkommen ihrer Väter im Sinne von Art. 457 ZGB sind. Diesfalls bezahlte der Vater für das uneheliche Kind zwar Unterhalt, doch erbberechtigt war das Kind aber nicht.
Rebekka Oehninger
iusnet ErbR 26.08.2024

Wann beginnt die Monatsfrist? Das Bundesgericht schafft Klarheit bei Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO

Éclairages
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Wann beginnt die Monatsfrist? Das Bundesgericht schafft Klarheit bei Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO

Mit dem Entscheid im Fall 5A_691/2023 vom 13. August 2024 schuf das Bundesgericht Klarheit in einer Frage, die in der Lehre umstritten ist und in der kantonalen Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt wird. Prozessanwälte können aufatmen.
Karl Spühler
iusnet ErbR 07.10.2024

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Éclairages
Nachlassabwicklung

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.
Désirée von Grünigen
iusnet ErbR 28.10.2024

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