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Erbrecht > Rechtsprechung

Auskunftsrechte bei Erbschaften

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein

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Entscheide über vorsorgliche Massnahmen, die nur für die Dauer des Hauptverfahrens bzw. unter der Bedingung, dass ein Hauptverfahren eingeleitet wird, Bestand haben, stellen Zwischenentscheide i.S.v. Art. 93 BGG dar. Das gilt nicht nur dann, wenn der angefochtene Entscheid diese Art von vorsorglichen Massnahmen gewährt, sondern auch, wenn er diese verweigert. Da sie nicht erkannten, dass es sich bei der Abweisung des als vorsorgliche Massnahme beantragten Verbots gegen eine Bank, bestimmte Unterlagen zu vernichten, um einen Zwischenentscheid handelt, versäumten es die Beschwerdeführer, Ausführungen zur Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 93 BGG zu machen. Dies führte, da ein nicht wiedergutzumachender Nachteil auch nicht ohne Weiteres ersichtlich war, dazu, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de Justice nicht eintrat.
iusNet ErbR 21.07.2023

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Der in Marokko geborene Schweizer Staatsbürger A. verstarb 2021 im Kanton Genf. Er hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau B. sowie zwei Töchter C. und D. Alle drei Erben erklärten, die Erbschaft in Marokko ohne Vorbehalt und Bedingungen auszuschlagen. Auf Antrag der Justice de Paix ordnete das Konkursgericht die konkursamtliche Liquidation des Nachlasses an. Die Erben fordern mit Beschwerde und Aufsichtsbeschwerde die Aufhebung des Konkurses, denn die Ausschlagungen beträfen nur die Güter des Erblassers in Marokko und die Justice de Paix hätte sie daher entweder als nichtig oder als nur auf die Güter in Marokko bezogen ansehen müssen.
iusNet ErbR 12.12.2023

Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Über den Nachlass H. wurden auf Gesuch der Tochter A. die Erbschaftsverwaltung und ein öffentliches Inventar angeordnet. A. legte gegen den Entscheid, mit dem die Justice de Paix das Inventar für geschlossen erklärte, Berufung ein. Sie macht geltend, das Inventar sei unvollständig - bedeutende Beträge seien von Miterben entwendet worden. Vorab war zu klären, ob die Berufung rechtzeitig erhoben wurde und, damit verbunden, ob die Zustellung an A.s angebliches Zustellungsdomizil als ordnungsgemässe Zustellung qualifziere.
iusNet ErbR 21.11.2023

Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

Drei Jahre nach dem Tod des Erblassers stellten zwei seiner Söhne ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft und, nachdem dies geschehen sei, Vormerknahme, dass sie die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Als wichtigen Grund machen sie geltend, dass die kantonale Steuerverwaltung gegen den Verstorbenen und dessen Ehefrau C ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet habe und Nachsteuern in Höhe von mehreren Millionen Franken sowie eine Busse drohten. Davon hätten sie erst jetzt erfahren.
iusNet ErbR 12.10.2023

Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Bundesgericht heisst Beschwerde gut

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Die Genfer Cour de Justice hatte zu klären, ob der Überschuss aus einer konkursamtlichen Liquidation infolge Ausschlagung dem testamentarisch eingesetzten Alleinerben oder den gesetzlichen Erben zu überlassen sei. Sie entschied, dass die Verknüpfung von Art. 572 und 573 ZGB es nicht erlaube, ein Testament wieder aufleben zu lassen, dessen Begünstigter die Ausschlagung erklärt hat, sodass der Überschuss letztlich nur unter den nächsten gesetzlichen Erben zu verteilen war. – Das Bundesgericht heisst die dagegen erhobene Beschwerde gut, soweit es darauf eintritt.
iusNet ErbR 19.12.2022

Örtliche Zuständigkeit der Schweizer Behörden / Neuansetzung der Frist für das öffentliche Inventar und die Ausschlagung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Neuansetzung der Frist für das öffentliche Inventar und die Ausschlagung

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Der Umstand, dass der Verstorbene entgegen der Angabe auf der Sterbeurkunde nicht in L (China), sondern in Genf wohnhaft gewesen sein soll, ist für sich allein kein wichtiger Grund für die Wiederherstellung der Fristen für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar, zumal sich die Gesuchstellerinnen nicht darauf berufen konnten, diese von ihnen angeführte Tatsache nicht gekannt zu haben. Die Justice de Paix hätte das Gesuch schon aus diesem Grund ablehnen sollen. Da es im Dossier keine Elemente gibt, die den Schluss erlauben würden, dass der französische Erblasser in Genf seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, fehlte es aber auch an der örtlichen Zuständigkeit. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
iusNet ErbR 18.12.2020

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Die Witwe F. hinterliess als einzige gesetzliche Erben ihre Söhne C. und B., die gemäss Erbvertrag zu gleichen Teilen erben sollten. B. erklärte, rund 50% seines Anteils auszuschlagen; der ausgeschlagene Teil falle seinen Kindern zu. Streitig ist, ob eine solche teilweise Ausschlagung zulässig ist.
iusNet ErbR 25.06.2021

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Der Nachlass des italienischen Staatsangehörigen G. mit letztem Wohnsitz in Genf wurde aufgrund Ausschlagung aller bekannten gesetzlichen Erben konkursamtlich liquidiert. Nachdem die Liquidation einen Überschuss ergeben hatte, fand eine Nichte ein Testament, mit dem G. sie als Alleinerbin eingesetzt hatte. Gestützt darauf verlangt A., sie sei zur eingesetzten Erbin für den gesamten Nachlass zur erklären.
iusNet ErbR 25.06.2021

Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich

Der Erblasser hinterliess als gesetzliche und alleinige Erben seine drei Söhne. Testamentarisch setzte er zwei Söhne auf den Pflichtteil. Die verfügbare Quote wendete er dem dritten Sohn zu, den er auch als Willensvollstrecker einsetzte. In der Folge erhob einer der Söhne Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbenbescheinigung. Streitig ist u.a., ob die mit Einsprache bestrittene testamentarische Begünstigung der Ausstellung einer Erbenbescheinigung entgegensteht.
iusNet ErbR 21.06.2021