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Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

E verstarb 2020 in Genf. Als gesetzliche Erben hinterliess er seine Ehefrau C und seine Söhne A, B und D. Am 20. April 2023 reichten A und B bei der Justice de Paix (Vorinstanz) ein Gesuch ein um Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft i.S.v. Art. 576 ZGB und, nachdem dies geschehen sei, um Vormerknahme, dass die Erbschaft von E von A und B i.S.v. Art. 566 Abs. 1 ZGB ausgeschlagen worden sei. Zur Begründung machten sie geltend, dass die kantonale Steuerverwaltung gegen C und den Verstorbenen ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren für die Jahre 2012 bis 2020 eingeleitet habe. Die Steuerverwaltung stelle insbesondere die Nichterhebung der Steuern bei den Eheleuten im Zeitraum des behaupteten Wegzugs in den Libanon (2017–2020) infrage. Ausserdem behaupte die Steuerverwaltung, dass die Einkünfte und das Vermögen eines Trusts, den der Erblasser gegründet hatte, nicht in die Steuererklärungen der Eheleute C/E übertragen worden seien. Es drohten daher Nachsteuern (nach Einschätzung der Steueranwälte in Höhe von mehreren Millionen Franken) und ausserdem eine Busse. Von diesem Verfahren hätten sie erst am 11. April 2023 anlässlich eines...

iusNet ErbR 12.10.2023

 

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