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Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Mit Urteil vom 19. Januar 2023, das A. am 9. Mai 2023 zur Eröffnung zugestellt wurde, erklärte das erstinstanzliche Gericht A. im Nachlass von C. für erbunwürdig. Weiter erklärte es B. als alleinige Erbin von C. Gegen diesen Entscheid erhob A. mit vom 15. Juni 2023 datierter Eingabe Berufung. Auf diese trat das Kantonsgericht mit Entscheid vom 9. November 2023 infolge Verspätung nicht ein. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.

Das Kantonsgericht hatte erwogen, dass der bei ihm angefochtene Entscheid A. am 16. Mai 2023 zugestellt worden sei, sodass die Frist für die Berufung am 15. Juni 2023 geendet habe. Die Berufung habe sich in einem Umschlag «My Post 24 – Prepaid» ohne Poststempel und ohne Datumsvermerk befunden und die Sendungsverfolgung zeige lediglich an, dass die Sendung am 16. Juni 2023 um 21 Uhr für die Zustellung sortiert worden sei. Wenn Datum und Uhrzeit der Aufgabe bei der Post unbekannt seien, obliege es dem Berufungskläger, den strikten Beweis für die Einhaltung der Berufungsfrist zu erbringen, und zwar gleichzeitig mit der Einlieferung des Schriftstücks. Obwohl anwaltlich vertreten, habe A....

iusNet ErbR 12.09.2024

 

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