Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen
Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen
Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen
A.X. und B.X. sind der Neffe bzw. die Nichte und Erben des Ehepaars F.X. († 2017) und G.X. († 2018); C. ist der Willensvollstrecker in den Nachlässen von G.X. und F.X. Die beiden Nachlässe bestehen aus umfangreichen Vermögenswerten (vor diesem Hintergrund schon BGE 147 III 537, iusNet ErbR 02.12.2021). Im Dezember 2019 reichte A.X. bei der Justice de Paix eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker C. ein. Er beantragte u.a., C. sei dazu zu verurteilen, über seine Tätigkeit seit Beginn seines Mandats Rechenschaft abzulegen, einen Stundensatz für seine Vergütung festzulegen und der Erbengemeinschaft die zu viel in Rechnung gestellten Beträge zurückzuerstatten, eventualiter die Verhängung von Sanktionen oder die Androhung der Amtsenthebung. C. und B.X. beantragten die Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 10. Februar 2020 verlangte A.X. die Absetzung des Willensvollstreckers und hielt im Übrigen an seinen Anträgen fest. Mit Bescheid vom 25. Februar 2020 teilte die Justice de Paix den Parteien mit, dass die Sache spruchreif sei. Am 9. März 2020 beantragte A.X., dass die Feststellungen von B.X. aufgrund...
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