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Auskunfts- und Editionsbegehren

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Erbrechtliche Klagen

Auskunfts- und Editionsbegehren

Ein Erblasser hatte mit seiner Ehefrau einen Ehe- und einen Erbvertrag auf Meistbegünstigung abgeschlossen. Die drei Töchter sollten nach deren Ableben zu je einem Drittel erben. Im Rahmen der Herabsetzungsklage erhoben die Töchter gegen die Ehefrau eine Klage auf Auskunft und Edition und verlangten u.a. die Herausgabe von detaillierten Kontoauszügen aller auf die Ehefrau lautenden Konten. Streitig ist, ob Editionsanspruch mit dem von der Ehefrau eingereichten Ordner mit «lückenlosen» Belegen vollständig gewahrt wurde.
iusNet ErbR 03.02.2020

Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

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Nachlassverwaltung
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Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

B. ersuchte zusammen mit ihrer 2017 gegen die Miterbinnen erhobenen Erbteilungsklage um Einsetzung eines Erbenvertreters. Im Rahmen der von der beklagten Miterbin A. erhobenen Berufung gegen einen Beschluss, mit welchem das Bezirksgericht in Konkretisierung des die Erbenvertretung anordnenden Beschlusses einen Erbenvertreter bezeichnete, äussert sich das Obergericht unter anderem zum Beschleunigungsgebot und dazu, wer die Kosten für die Erbenvertretung zu tragen hat.
iusNet ErbR 17.01.2020

Behauptungs- und Substanziierungslast; Auslegung von Rechtsbegehren

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Prozessrechtliche Fragen

Behauptungs- und Substanziierungslast; Auslegung von Rechtsbegehren

- aktualisiert - 
Das Obergericht bestätigt die konstante Rechtsprechung, wonach es nicht genügt, wenn sich eine bestimmte Tatsache oder das Klagefundament lediglich aus den eingereichten Unterlagen ergibt, ohne dass sich die Partei in ihren Vorträgen darauf beruft. Es hätte am Kläger gelegen darzulegen, inwiefern die angefochtene Verfügung ungültig sein soll. Es ist auch bei unvertretenen Parteien nicht Aufgabe des Gerichts, die Rechtsbegehren korrekt zu formulieren; das würde den Rahmen der gerichtlichen Fragepflicht sprengen und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen. - Das Bundesgericht heisst die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde gut.
iusNet ErbR 17.12.2019

Nichtigkeit und Ungültigkeit von letztwilligen Verfügungen; Verfügungsfähigkeit bei Hirnmetastasen, Medikation mit Morphin und Konsum von Cannabis

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Erbrechtliche Klagen

Nichtigkeit und Ungültigkeit von letztwilligen Verfügungen; Verfügungsfähigkeit bei Hirnmetastasen, Medikation mit Morphin und Konsum von Cannabis

E., der an Lungenkrebs erkrankt war, und C. liessen im Juli 2014 ihre Partnerschaft eintragen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Krebs bereits in das Hirn metastasiert. Im August 2014 setzte E. mit öffentlich beurkundeter letztwilliger Verfügung C. als Universalerben ein. Im Dezember 2014 verstarb E. In der Folge verklagten E.s Schwestern C. Sie machen u.a. Nichtigkeit, eventualiter Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung geltend und sind überdies der Auffassung, C. sei erbunwürdig.
iusNet ErbR 18.09.2019

Lebzeitige Zuwendung einer Liegenschaft mit Nutzungsniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt in Abweichung von einem Erbvertrag

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Erbrechtliche Klagen

Lebzeitige Zuwendung einer Liegenschaft mit Nutzungsniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt in Abweichung von einem Erbvertrag

A. und B. hatten mit den Söhnen C. , D. und E. einen Erbvertrag abgeschlossen, der auch Teilungsvereinbarungen bezüglich zweier Grundstücke enthielt. Die überlebende Ehegattin B. übertrug die Grundstücke an D. und E., wobei als Gegenleistung ein Wohnrecht bzw. eine Nutzniessung verrechnet wurde. Nachdem auch B. verstorben war, focht C. die beiden Grundstückübertragungen als erbvertragswidrig an. Eventualiter machte er geltend, sie seien im vollen Umfang der Herabsetzung zu unterstellen.
iusNet ErbR 26.08.2019

Das letzte Wort ist gesprochen: Keine Auszahlung des Millionenvermächtnisses

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Das letzte Wort ist gesprochen: Keine Auszahlung des Millionenvermächtnisses

Das Obergericht war zum Schluss gekommen, es könne nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass der Erblasser das in Aufhebungsabsicht zerstörte Testament, in welchem er sämtliche frühere Verfügungen von Todes wegen widerrufen hatte, mit Testierwillen erstellt hatte. Ein Wideraufleben des noch vorhandenen älteren Testaments – und damit die Ausrichtung eines Millionenvermächtnisses – lehnte es in Ermangelung eines (formgültig) geäusserten animus revivendi ab. Diesen Entscheid ficht die Begünstigte vor Bundesgericht an.
iusNet ErbR 26.07.2019

Stufenklage in einem Erbteilungsstreit

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Prozessrechtliche Fragen

Stufenklage in einem Erbteilungsstreit

Zwei Erben reichten gegen die beiden anderen Erben eine von Ihnen ausdrücklich als Stufenklage bezeichnete Klage ein. Mit den Rechtsbegehren der ersten Stufe verlangten sie diverse Auskünfte von den Beklagten, wobei sie den Antrag stellten, zur Begründung der Klage der Stufe 2 sei Ihnen Frist anzusetzen, sobald der Auskunftsanspruch erfüllt bzw. dessen Nichtdurchsetzbarkeit festgestellt sei. Das Obergericht äussert sich zur Stufenklage und zum Umfang des Auskunftsanspruchs.
iusNet ErbR 24.06.2019

Lebzeitige Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

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Erbrechtliche Klagen

Lebzeitige Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

- aktualisiert - 
Der Erblasser hatte mit dem von seinem Sohn überwiesenen Kaufpreis für zwei Liegenschaften Schulden der früher von ihm, zu diesem Zeitpunkt aber von seinem Sohn allein geführten Firma beglichen. Für die Antwort auf die Frage, ob die Liegenschaftsübertragung damit als ausgleichungs-, ev. herabsetzungspflichtige gemischte Schenkung zu qualifizieren ist, braucht gemäss Kantonsgericht nicht abschliessend geklärt zu werden, ob den Erblasser eine rechtliche Pflicht traf, diese vor Einstieg des Sohns in die Firma begründeten Schulden zu tilgen. Denn es fehle am Schenkungswillen, wenn der Zuwendende in der Überzeugung handle, eine sittliche Pflicht zu erfüllen. - Das Bundesgericht heisst die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde gut.
iusNet ErbR 27.05.2019

Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

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Erbrechtliche Klagen

Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

- aktualisiert - 
Das Obergericht gelangt anhand der erhobenen Beweise zur Überzeugung, dass nicht ernsthaft angezweifelt werden könne, dass der Erblasser das in Aufhebungsabsicht vernichtete jüngere Testament mit Testierwillen errichtet habe. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet ErbR 27.05.2019

Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei (Vorspiegelung einer Erkrankung)

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Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein

- aktualisiert - 
Die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids, der weder die Zuständigkeit noch ein Ausstandsbegehren betrifft, setzt voraus, dass der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde (Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG). Diese Voraussetzungen erachtete das Bundesgericht als nicht gegeben.
iusNet ErbR 29.04.2019

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