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Unentgeltliche Rechtspflege in einem erbrechtlichen Verfahren: Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Unentgeltliche Rechtspflege in einem erbrechtlichen Verfahren: Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Im Rahmen einer Klage auf Ungültigerklärung von Verfügungen von Todes wegen ersuchten die Kläger um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Beide kantonalen Instanzen wiesen das Gesuch ab. Dagegen erhoben die Kläger Beschwerde an das Bundesgericht. Das Bundesgericht äussert sich zu den Voraussetzungen der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und insbesondere zur Beurteilung der Aussichtslosigkeit.
iusNet ErbR 23.10.2020

Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?

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Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?

Ein vom Erblasser testamentarisch vollständig übergangener Pflichtteilserbe klagte auf Ungültigerklärung der Einsetzung des Bruders als Alleinerbe, Feststellung seiner Erbenqualität und Zahlung eines durch das Gericht zu ermittelnden Betrags. Das Bezirksgericht wies die Klage ab; das Obergericht schützte diesen Entscheid. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Herabsetzung Teil des Streitgegenstandes ist. 
iusNet ErbR 31.07.2020

Auslegung eines Erbteilungsvertrags (fehlender tatsächlicher und normativer Konsens bezüglich eines Vermögensverzichts)

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Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Auslegung eines Erbteilungsvertrags (fehlender tatsächlicher und normativer Konsens bezüglich eines Vermögensverzichts)

Die überlebende Ehefrau schloss mit ihren Stiefkindern einen Vertrag ab, in dem u.a. ihr Entschluss, in eine Alterswohnung umzuziehen und auf die ihr testamentarisch zustehende Nutzniessung zu verzichten, festgehalten sowie die Verteilung von Bankguthaben und der Liegenschaft der Eheleute unter den Stiefkindern geregelt wurde. Nach ihrem Umzug ins Altersheim klagte die Ehefrau güterrechtliche Ansprüche und eine Nutzniessungsentschädigung ein.
iusNet ErbR 16.07.2020

Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

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Erbrechtliche Klagen

Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

Ein Erblasser verkaufte zwei Grundstücke an einen seiner Söhne, wobei der Kaufpreis teils durch Übernahme eines Darlehens getilgt wurde, für das streitig ist, ob nicht der Sohn selbst Schuldner war. Ferner beglich der Erblasser im Anschluss an die Transaktion Schulden der früher von ihm, bei der Grundstückstransaktion aber von seinem Sohn geführten Firma. Die Geschwister verlangen die Ausgleichung bzw. Herabsetzung der genannten Beträge.
iusNet ErbR 30.06.2020

Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

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Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

C. hinterliess als gesetzliche Erben ihre Schwester B. und die vier Kinder ihrer vorverstorbenen Schwester E., unter ihnen H. Testamentarisch hatte sie B. und deren Ehemann D. als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. D. ist ebenfalls vorverstorben. Nachdem H. die Erbschaft ausgeschlagen hatte, trat A. an seine Stelle. Die übrigen Kinder von E. traten A. ihre Erbteile ab. Streitig ist, ob das erwähnte Testament einer Erbenstellung von A. entgegensteht, nachdem D. vorverstorben ist.
iusNet ErbR 19.06.2020

Vorversterben eines eingesetzten Erben

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Erbrechtliche Klagen

Vorversterben eines eingesetzten Erben

- aktualisiert - 
Die Erben eines vorverstorbenen eingesetzten Erben treten nur bei Vorliegen einer entsprechenden Ersatzverfügung in dessen Stellung ein. Ansonsten tritt für den frei gewordenen Teil die gesetzliche Erbfolge ein. In casu wurde die Beklagte aber nicht deshalb einzige Erbin, weil der Anteil des vorverstorbenen eingesetzten Erben auf dessen Erben überging, sondern weil sie nach Auslegung des Satzes «Frau J. erbt nichts» als einzige gesetzliche Erbin verblieb. Eine Enterbung i.S.v. Art. 477 ZGB bezieht sich immer nur auf Pflichtteilserben. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts ab.
iusNet ErbR 03.06.2020

Erbunwürdigkeit infolge Ausnutzung eines Irrtums über die Schwere der Erkrankung

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Erbunwürdigkeit infolge Ausnutzung eines Irrtums über die Schwere der Erkrankung

A., D. und G. sind Geschwister. A. klagte 2007 gegen D. und G. auf Teilung des Nachlasses des Vaters. Gleichzeitig machte sie geltend, die Schwester D. sei erbunwürdig, weil sie durch Vorgaukelung einer schweren Erkrankung die Eltern dazu gebracht habe, ihre Testamente zu ihren Gunsten zu ändern.
iusNet ErbR 25.02.2020

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

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Erbrechtliche Klagen

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

A., D. und G. sind Geschwister. A. klagte 2007 gegen D. und G. auf Teilung des Nachlasses des Vaters. Gleichzeitig machte sie geltend, die Schwester D. sei erbunwürdig, weil sie durch Vorgaukelung einer schweren Erkrankung die Eltern dazu gebracht habe, ihre Testamente zu ihren Gunsten zu ändern. Vorab äussert sich das Obergericht zur Rolle des Erbenvertreters im Prozess und zur Res iudicata.
iusNet ErbR 25.02.2020

Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_814/2018 (Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei/Vorspiegelung einer Erkrankung)

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Erbrechtliche Klagen

Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_814/2018 (Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei/Vorspiegelung einer Erkrankung)

A. und D. sind Geschwister und stehen sich in zwei erbrechtlichen Verfahren betreffend den Nachlass des Vaters bzw. den Nachlass der Mutter gegenüber. Das Bezirksgericht wies die Teilungsklage von A. im Nachlass der Mutter wegen Erbunwürdigkeit von A ab. Gegen den gegenteiligen Schluss des Obergerichts erhob D. Beschwerde ans Bundesgericht, welches darauf nicht eintrat. Nun ersucht A. um Revision.
iusNet ErbR 17.02.2020

Professio iuris, Ungültigkeit des Testaments und anwendbares Recht

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Professio iuris, Ungültigkeit des Testaments und anwendbares Recht

Ein deutscher Staatsgehöriger mit letztem Wohnsitz in der Schweiz unterstellte seinen gesamten Nachlass dem deutschen Recht. In der Folge klagte die überlebende Ehegattin gegen die drei Kinder auf Ungültigkeit des Testaments wegen Irrtums: Dass sie nur einen Viertel erbe, könne der Erblasser nicht gewollt haben. Vielmehr sei dieser beim Abschreiben des Testamententwurfs der Bank verrutscht und habe die Pflichtteilsklausel betreffend die Kinder versehentlich vergessen.
iusNet ErbR 03.02.2020

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