Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht
Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht
Ausgleichung und Herabsetzung bei lebzeitigen Zuwendungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht
A.A., B.A., C.A. (Beschwerdeführer), D.A., E.A. und F.A. (Beschwerdegegner) sind die Kinder des verstorbenen H.A. H.A. hatte zu Lebzeiten eine Garage betrieben. 1986 gründete er zusammen mit zweien seiner Söhne, A.A. und D.A., eine Kollektivgesellschaft mit Zweck des Betriebs der besagten Garage. 1992 schied H.A., 1994 auch A.A. aus der Kollektivgesellschaft aus. Die Garage wurde fortan von D.A. als Einzelfirma «Garage A» weitergeführt. Im April 1995 verkaufte H.A. zwei Grundstücke zum Verkehrswert von CHF 1.595 Mio. an D.A. Den Kaufpreis tilgte D.A. zum Teil durch Übernahme von Schulden, darunter ein von I.A. gewährtes Darlehen von CHF 100 000. Im Mai 1995 tätigte der Erblasser sodann diverse Überweisungen, davon drei Beträge in Höhe von insgesamt 284 853.10, mit denen er drei in der Buchhaltung der Garage A. geführte Kontokorrentkredite tilgte.
2015 klagten A.A., B.A., und C.A. auf Teilung des Nachlasses von H.A. Sie verlangten u.a. die Ausgleichung, ev. die Herabsetzung der oben erwähnten Beträge. Sie machen geltend, das Darlehen in Höhe von CHF 100 000 sei von I.A. der Kollektivgesellschaft gewährt worden und habe seit deren Auflösung und dem...
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