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Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Jurisprudence
Vorsorge- und Nachlassplanung

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

C. hinterliess als gesetzliche Erbin ihre Schwester B. Mit einem vollständig eigenhändig verfassten Schriftstück hatte C. ihre Cousine als Erbin und deren Sohn als Ersatzerben eingesetzt. Dieses Dokument hatte C. nicht unterzeichnet. Sie hinterlegte es aber in einem mit «Testament C. [Vor- und Nachname in Grossbuchstaben]» beschrifteten Umschlag beim Erbschaftsamt. Vom Bundesgericht zu entscheiden war, ob das Dokument eine formgültige letztwillige Verfügung ist. Im Vordergrund standen die Fragen, ob die einleitende Selbstnennung dem Unterschriftserfordernis genügt oder ob dieses jedenfalls durch die Aufschrift auf dem Umschlag erfüllt ist.
iusNet ErbR 22.09.2023

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Die Parteien sind die gesetzlichen Erben der 2014 verstorbenen D.; der Kläger A. ist der Sohn der Erblasserin, die Beklagten – B. und C. – sind die Enkel der Erblasserin und Söhne der vorverstorbenen Tochter E. und von deren ebenfalls verstorbenem Ehemann F. Vor Bundesgericht noch streitig ist, ob eine Forderung über CHF 100 000, von der A. behauptet, sie habe D. gegenüber F. aus einem Dienstbarkeitsvertrag zugestanden, in der Erbteilung hätte berücksichtigt werden müssen.
iusNet ErbR 22.09.2023

Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Wirksamkeit der transmortalen Generalvollmacht (Obergericht Zürich, Urteil LB220036 vom 25. April 2023)

- aktualisiert - 
Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, bleibt das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Denn selbst wenn die Klageeinleitung von der Generalvollmacht gedeckt gewesen wäre, sei diese Vollmacht spätestens mit dem – als Gestaltungsrecht unwiderruflichen und bedingungsfeindlichen – Widerruf durch einen Miterben erloschen und dieser Miterbe damit unwiderruflich aus dem Verfahren ausgeschieden. Ab diesem Zeitpunkt habe es an der Aktivlegitimation gefehlt.
iusNet ErbR 21.10.2022

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Mit Entscheid vom 11. August 2022 eröffnete das Bezirksgericht die Kopie einer öffentlichen letztwilligen Verfügung, wonach die Erblasserin C.A. ihren Sohn A. auf den Pflichtteil setzte und für die verfügbare Quote D. und B. zu gleichen Teilen als Erben einsetzte, und stellte A., B. und D. einen Erbschein in Aussicht. A. ersuchte um Wiedererwägung dieses Entscheids. Er machte geltend, C.A. habe das Testament zurückgezogen und es sei vom Notar vernichtet worden. Das Bezirksgericht stellte in der Folge nur noch A. einen Erbschein in Aussicht. Das Obergericht hob diesen Entscheid wieder auf. Zu Recht?
iusNet ErbR 28.08.2023

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Ein Erbe machte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Willensvollstrecker anhängig und ersuchte u.a. um dessen Absetzung. Gemäss dem Erben sprechen für diese Massnahme mehrere Gründe, von denen jeder für sich allein ausreichend sei. Er stört sich aber insbesondere an den vom Willensvollstrecker bezogenen Honorarvorschüssen, die seines Erachtens auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Rechnungsstellung (facturation mensongère) und eines in Anbetracht der ausgeführten Aufgaben und der Ausbildung des Willensvollstreckers zu hohen Stundensatzes sowie für Zeiträume ohne intensive Tätigkeit erfolgten.
iusNet ErbR 28.08.2023

Ausübung des materiellrechtlichen Auskunftsrechts von Erben im Wege der Nebenintervention?

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung

Ausübung des materiellrechtlichen Auskunftsrechts von Erben im Wege der Nebenintervention?

Pflichtteilserben wollten ihren materiellrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Bank des Verstorbenen ausüben, indem sie dem Streit zwischen der A. SA, einer Gesellschaft nach panamaischem Recht, die bei dieser Bank ein Konto besitzt, und der Bank als Nebenintervenienten beitreten. Sie machen geltend, das strittige Guthaben der A. SA gehöre in Tat und Wahrheit dem Erblasser, und sie hätten ein rechtliches Interesse daran, dass die Bank die Vermögenswerte nicht herausgebe.
iusNet ErbR 17.08.2023

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

A.A. und B.A. sind die gesetzlichen Erben von C.A. Die B.A. ist zudem Willensvollstreckerin im Nachlass von C.A. Nachdem die Friedensrichterin als Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker das Begehren von A.A. um Absetzung von B.A. als Willensvollstreckerin wegen fehlender Informationen abgewiesen hatte, erwog das Kantonsgericht im Rechtsmittelverfahren, die Friedensrichterin sei nicht kompetent gewesen, über den Auskunftsanspruch von A.A. zu entscheiden und hätte aufgrund des unzulässigen Begehrens auch keine Abberufung aussprechen können. Sie hätte daher auf das Gesuch nicht eintreten dürfen. Zu Recht?
iusNet ErbR 17.08.2023

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation infolge Ausschlagung durch alle eingesetzten und gesetzlichen Erben

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation infolge Ausschlagung durch alle eingesetzten und gesetzlichen Erben

Der kinderlos verstorbene E.B. hinterliess einen Bruder, eine Schwester und eine Halbschwester sowie einen Neffen. Mit Testament hatte er seinen Neffen als Alleinerben eingesetzt. Da sowohl der eingesetzte Erbe als auch die gesetzlichen Erben die Ausschlagung der Erbschaft erklärten, gelangte die Erbschaft zur konkursamtlichen Liquidation. Aus dieser resultierte ein Überschuss. Vor Bundesgericht streitig ist, ob dieser Überschuss dem eingesetzten Alleinerben oder den gesetzlichen Erben zu überlassen ist.
iusNet ErbR 21.07.2023

Unentgeltliche Rechtspflege: Geltendmachung einer offensichtlich überhöhten Forderung

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Unentgeltliche Rechtspflege: Geltendmachung einer offensichtlich überhöhten Forderung

A.A., der als einziger die väterliche Erbschaft angetreten hatte, machte gegen seinen Bruder D.A. eine Herabsetzungsklage anhängig betreffend zwei Immobilien, die D.A. von den Eltern gekauft hatte. Für dieses Verfahren, begrenzt auf einen Streitwert von CHF 120 000, wurde A.A. unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Auch im Lichte eines Gerichtsgutachtens, welche die Abweichung von Kaufpreis und tatsächlichem Wert auf 13% bezifferte, wies das erstinstanzliche Gericht die Klage ab. Eine Erstreckung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wurde in der Folge wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt. Zu Recht?
iusNet ErbR 21.07.2023

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Ein Erbe bewohnte während rund 4 Jahren eine Wohnung in einer zum Nachlass gehörenden Liegenschaft, in welcher er angeblich Tätigkeiten für eine der Erbengemeinschaft gehörende AG und die Erbengemeinschaft ausübte. Vor diesem Hintergrund hatte der Erbenvertreter zugestanden, dass die Miete für die Wohnung je zu 1/3 von der Erbengemeinschaft, der AG und dem Erben zu tragen sei. Da nicht nachgewiesen sei, ob und in welchem Umfang eine Nutzung durch die Erbengemeinschaft und die AG bestanden habe und zu bezahlen sei, belastete das Kantonsgericht in der Erbteilung dem Erben die gesamte Miete. Dagegen wehrt sich der Erbe.
iusNet ErbR 26.06.2023

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