Eröffnung eines Testamentsentwurfs
Eröffnung eines Testamentsentwurfs
Eröffnung eines Testamentsentwurfs
Im Rahmen einer Zusammenkunft zwecks Besprechung der Regelung des Nachlasses erteilte E. dem Notariat den Auftrag, einen Testamentsentwurf zu erstellen. Der E. per A-Post zugestellte Entwurf hielt u.a. fest, dass E. verwitwet sei, sein Sohn L. ohne Nachkommen vorverstorben sei und die Tochter im Alter von 17 Jahren ausgezogen sei und seither kein Kontakt mehr zu ihr bestehe. Ferner sah er die Einsetzung von Herrn D. und Frau C. als Erben zu je 50% vor. Dem Entwurf vorangestellt war der Hinweis, dass das Testament nur gültig sei, wenn es vom Anfang bis zum Ende eigenhändig geschrieben werde, einschliesslich Tag, Monat und Jahr der Ausstellung sowie der Unterschrift. Da E. das Testament offenbar nicht abschreiben konnte, vereinbarte er mit dem Notariat einen Termin zur Errichtung einer öffentlichen letztwilligen Verfügung. Am 27. September 2023 teilte C. dem Notariat mit, dass E. wegen Krankheit verhindert sei. Am 6. Oktober 2023 starb E.
In der Folge reichte das Notariat den Testamentsentwurf dem Einzelgericht (Vorinstanz) zur amtlichen Eröffnung ein. Denselben Entwurf reichte auch C. zusammen mit den Entwürfen eines Vorsorgeauftrags und einer Generalvollmacht ein....
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