Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs
Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs
Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs
E. verstarb 2015. Als einzigen gesetzlichen Erben hinterliess er seinen Sohn B., mit dessen Mutter A. er nicht verheiratet gewesen war. C. war die Lebenspartnerin von E. Testamentarisch hatte E. C. u.a. ein lebenslanges Wohnrecht an einer Wohnung im landwirtschaftlichen Betrieb gegen Entrichtung eines Mietzinses von CHF 700 eingeräumt. C. sollte auch die Verwaltung des Nachlassvermögens übernehmen, bis B. 20 Jahre alt sei. Zwischen A. und C. kam es schon bald zu Streitigkeiten. Nachdem C. um Entscheid darüber ersucht hatte, dass sie zur Verwaltung des Nachlassvermögens, welches B. zustehe, legitimiert sei, errichtete die KESB nach Anhörung von A. und C. für B. eine Beistandschaft gemäss Art. 325 Abs. 1 i.V.m. Art. 308 Abs. 2 ZGB und übertrug dem Beistand die Verwaltung des Nachlassvermögens.
In der Folge erhob der Beistand im Namen von B. gegen C. eine Forderungsklage im Zusammenhang mit der von E. und C. gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung in H. und eine Herabsetzungsklage bezüglich des Wohnrechts. Im Dezember 2016 schlossen der Beistand im Namen von B. und C. einen Vergleich, mit dem beide Verfahren hätten beigelegt werden sollen. Darin verpflichtete sich C. u.a.,...
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