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Anordnung sichernder Massnahmen in Bezug auf Vermögenswerte, deren Zugehörigkeit zum Nachlass bestritten ist

Anordnung sichernder Massnahmen in Bezug auf Vermögenswerte, deren Zugehörigkeit zum Nachlass bestritten ist

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Anordnung sichernder Massnahmen in Bezug auf Vermögenswerte, deren Zugehörigkeit zum Nachlass bestritten ist

K., polnisch-schweizerische Doppelbürgerin, starb 2009 in Lausanne. K. hatte mehrfach letztwillig verfügt, wobei sie verschiedene Mitglieder ihrer Verwandtschaft als Erben eingesetzt hatte. Im Zeitpunkt ihres Todes war K. bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch zu einem Viertel an dem grossen, in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels L.L. beteiligt. Die mutmasslichen Erben, unter ihnen A., stehen sich in verschiedenen Verfahren sowohl in Polen als auch in der Schweiz gegenüber, um die jeweils für sie günstigsten testamentarischen Verfügungen von K. durchzusetzen (im gleichen Kontext schon Urteil 5A_1071/2021 vom 19. Mai 2022). Aufgrund eines von den polnischen Behörden am 24. März 2010 zu ihren Gunsten ausgestellten, von den Schweizer Behörden nicht anerkannten Erbscheins wurde A. am 20. Dezember 2012 zusammen mit anderen Erben von M.L. (vorverstorbener Bruder von L.L.), ein unbefristetes Nutzniessungsrecht (usufruit perpétuel) am Palais N. eingeräumt, das zu diesem Zeitpunkt im Eigentum des polnischen Fiskus stand. Am 14. Mai 2013 beantragten A. und die anderen Nutzniesser erfolgreich...

iusNet ErbR 20.03.2023

 

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