Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Quoten- bzw. Pflichtteilsvermächtnisses
Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Quoten- bzw. Pflichtteilsvermächtnisses
Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Quoten- bzw. Pflichtteilsvermächtnisses
Der 2022 verstorbene Erblasser F. hinterliess seine Ehefrau E. und vier Kinder A., B., C. und D. Mit Testament vom 20. März 2020 hielt er u.a. Folgendes fest:
«Meine Nachkommen […] setze ich auf den dannzumaligen gesetzlichen Pflichtteil. Die Nachkommen sollen – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Erbenstellung haben und sich nicht in den Nachlass einmischen dürfen. Ihre etwaigen Pflichtteile sollen ihnen als Vermächtnisse und in Geld zukommen; meine Erbin ist jedoch berechtigt, etwaige Pflichtteile durch Zuweisung von Nachlassgegenständen auszurichten. […]. Als Alleinerbin setze ich, ausschliesslich aller anderen Erben meine jetzige Frau […] ein.»
Mit Eingabe vom 28. September 2023 verlangten A., B., C. und D. (Gesuchsteller), es sei E. superprovisorisch zu verbieten, über (1) eine Liegenschaft in Y., die F. noch zu Lebzeiten E. übertragen hatte, (2) die darin befindlichen Möbel, Schmuckstücke Antiquitäten u.a.m. sowie (3) das Auto in ihrem Besitz zu verfügen. Ferner sei das Grundbuchamt superprovisorisch anzuweisen, eine Grundbuchsperre (Art. 262 lit. c ZPO) zu errichten. Mit Verfügung vom 2. Oktober...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.