Es ist erfreulich, wenn jemand seinen Nachkommen ein Stück Bauland oder eine Immobilie weitergeben kann – im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung. Unerfreulich hingegen sind die Auswirkungen, wenn man die steuerliche Planung auf die leichte Schulter nimmt. Treuhänderinnen und Treuhänder, die ihre Mandanten in solchen Angelegenheiten beraten möchten, müssen den rechtlichen Rahmen, die Vorgehensweisen und die Fallstricke sehr genau kennen.
Beim Vorsorgeauftrag handelt es sich um ein Institut des Erwachsenenschutzrechts. Zugleich kommt ihm auch erbrechtliche Relevanz zu. Der Vorsorgeauftrag ergänzt Verfügungen von Todes wegen, indem vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten des Erblassers geregelt werden können. Der Vorsorgeauftrag kann dadurch Einfluss auf den Bestand und die Höhe des zukünftigen Nachlasses der betroffenen Person nehmen. Diese Ausgangslage birgt Konfliktpotenzial, wenn präsumtive Erben als beauftragte Personen im Vorsorgeauftrag eingesetzt werden.
Das Schulthess Forum Erbrecht bietet auch 2025 wieder einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Erbrecht und soll als Leitfaden für eine vorausschauende und rechtssichere Nachlassplanung dienen. Besonderes Augenmerk gilt diesmal dem Internationalen Erbrecht (IPRG).
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.