iusNet ErbR 6/2022
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] In einem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Gültigkeit einer Klagebewilligung. Diese war ausgestellt worden, ohne dass ein effektiver Schlichtungsversuch stattgefunden hatte, nachdem einer der als einfache Streitgenossen ins Recht gefassten Beklagten nicht zur Schlichtungsverhandlung erschienen war. Die Nutzung des Schlösslis Utenberg bleibt kommerziell: Das Bundesgericht sprach einem Einwohner der Stadt Luzern, der auf Vollzug der erblasserischen Auflage betreffend ausschliesslich öffentliche Nutzung geklagt hatte, die Aktivlegitimation ab. |
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