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iusNet ErbR 6/2019

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Auch unscheinbare Sachverhalte können eine erstaunliche Prozessgeschichte schreiben. Das zeigen vier vom Bundesgericht allein im November gefällte Entscheide in einer Sache, die ihren Anfang mit einer «zivilrechtlichen Auskunfts- und Informationsklage im Erbfall» nahm. Das Bundesgericht äussert sich zu den im Rahmen der Anfechtung eines Nichteintretensentscheids zulässigen Rechtsbegehren sowie zu den Revisionsgründen der unbeurteilt gebliebenen Anträge und der aus Versehen nicht berücksichtigten in den Akten liegenden erheblichen Tatsachen. 

 

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