iusNet

Erbrecht > IusNet > Iusnet Erbr 42021

iusNet ErbR 4/2021

iusNet ErbR 4/2021

iusNet ErbR 4/2021

 

[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede]

Das Bundesgericht entscheidet in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil erstmals, dass die längere strafrechtliche Frist auch auf die Erben des straffälligen Empfängers von unrechtmässigen Sozialversicherungsleistungen zur Anwendung kommt. 

In Gutheissung einer Beschwerde gegen einen Entscheid, mit dem das Obergericht Schaffhausen die Berücksichtigung zweier nicht inventarisierter Forderungen der Erblasserin in der Erbteilung abgelehnt hatte, stellt das Bundesgericht u.a. klar, dass die Kantone aus Art. 553 Abs. 3 ZGB keine Kompetenz ableiten können, das Sicherungsinventar mit über das Bundesrecht hinausgehenden materiell-rechtlichen Wirkungen auszustatten. 

Im Kontext eines Erbteilungsstreits waren sich die Erben vor Bundesgericht nicht nur uneinig, ob ein Legat auch eine Edelsteinsammlung mitumfasst, sondern auch über Urne und Asche sowie die diesbezügliche Rolle der Willensvollstreckerin.

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.