iusNet

Erbrecht > IusNet > Iusnet Erbr 32022

iusNet ErbR 3/2022

iusNet ErbR 3/2022

iusNet ErbR 3/2022

 

[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account]

Das Bundesgericht schützte einen Entscheid, mit dem der Ersatzerbin und Ehefrau des ausschlagenden Haupterben die unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels verweigert worden war. Es war der Ersatzerbin nicht gelungen, die vorinstanzliche Beurteilung zu erschüttern, der Haupterbe sei erbunwürdig und der Erblasser könne nicht gewollt haben, dass unter diesen Umständen dessen Ehefrau zum Zuge käme, die der Erblasser kaum kannte.

Ein vom Erblasser zu Lebzeiten verfasstes Schreiben an seine Lebenspartnerin, mit dem der – mitunterzeichnende – Sohn angewiesen wurde, nach dem Ableben des Erblassers bestimmte Leistungen an die Lebenspartnerin auszurichten, gab Anlass zur Klärung der Abgrenzung zwischen Verfügung von Todes wegen und Rechtsgeschäft unter Lebenden.

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.