Prosequierung des vorsorglich angeordneten Verbots der Ausstellung einer Willensvollstreckerbescheinung mittels Ungültigkeitsklage?
Streitig vor dem Appellationsgericht war, ob das Zivilgericht zu Recht auf eine Ungültigkeitsklage mangels vorgängiger Durchführung einer Schlichtungsverhandlung nicht eingetreten war. Dazu war zu entscheiden, ob es sich bei der Ungültigkeitsklage um eine Prosekutionsklage betreffend das vorsorglich angeordnete Verbot der Ausstellung einer Willensvollstreckerbescheinigung handelt.
Lebzeitige Zuwendungen: Ausgleichung, Herabsetzung oder Weder-noch?
Das Kantonsgericht befasst sich im Rahmen einer Erbteilungsstreitigkeit insbesondere mit der Frage, ob die Vorinstanz drei Übertragungen von Grundstücken zu Recht bei der Berechnung der Pflichtteilsberechnungsmasse als herabsetzungspflichtige Zuwendungen erfasst hatte.
Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen
C. hinterliess als gesetzliche Erben ihre Schwester B. und die vier Kinder ihrer vorverstorbenen Schwester E., unter ihnen H. Testamentarisch hatte sie B. und deren Ehemann D. als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. D. ist ebenfalls vorverstorben. Nachdem H. die Erbschaft ausgeschlagen hatte, trat A. an seine Stelle. Die übrigen Kinder von E. traten A. ihre Erbteile ab. Streitig ist, ob das erwähnte Testament einer Erbenstellung von A. entgegensteht, nachdem D. vorverstorben ist.
Auslegung eines Erbteilungsvertrags (fehlender tatsächlicher und normativer Konsens bezüglich eines Vermögensverzichts)
Die überlebende Ehefrau schloss mit ihren Stiefkindern einen Vertrag ab, in dem u.a. ihr Entschluss, in eine Alterswohnung umzuziehen und auf die ihr testamentarisch zustehende Nutzniessung zu verzichten, festgehalten sowie die Verteilung von Bankguthaben und der Liegenschaft der Eheleute unter den Stiefkindern geregelt wurde. Nach ihrem Umzug ins Altersheim klagte die Ehefrau güterrechtliche Ansprüche und eine Nutzniessungsentschädigung ein.
Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis
Seit BGE 143 II 425 ist das Erbteilungsgericht nicht (mehr) zur Los- und Sachzuweisung nach Ermessen befugt. Der dem Obergericht vorgelegte Erbteilungsfall veranschaulicht, wie die neue Praxis die Erbteilung erschweren und zu Härtefällen führen kann. Die Erwägungen des Obergerichts zeigen aber auch Möglichkeiten auf, wie der gerichtlichen Erbteilung trotz der neuen Praxis zum Durchbruch verholfen werden kann.
Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast
In der Erbteilung zwischen fünf Geschwistern ist insbesondere die Zuweisung eines Grundstückes streitig, das im Miteigentum der Eltern gestanden hatte. Die zuerst verstorbene Mutter hatte diesbezüglich verfügt, es solle nach dem Tod ihres Ehemanns ins je hälftige Miteigentum der Töchter A. und B. übergehen. Der Ehemann ordnete später seinerseits i.S. einer Teilungsvorschrift an, dass seine Tochter B. das Grundstück erhalten solle.
Erbteilung: Begründungsanforderungen, doppelseitige Klage, Klageanerkennung, Ausgleichung und Bindungswirkung eines Erbvertrags
Die Eheleute D.A. und E.A. hatten einen Erbvertrag geschlossen. Nach dem Tod von E.A. verfasste D.A. zudem ein Testament. Sie verstarb 2018. Als Erben hinterliess sie zwei Söhne sowie die beiden Kinder eines vorverstorbenen Sohnes, dessen Nachlass infolge Überschuldung und Ausschlagung konkursamtlich liquidiert worden war. Im Nachlass von D.A. wird namentlich um ein vormals im Eigentum der Eheleute stehendes Grundstück, die Natur und Ausgleichspflicht von lebzeitigen Geldübergaben an den vorverstorbenen Sohn und die Abänderung des Erbvertrags durch das Testament gestritten.
Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen
Der Erblasser hinterliess als Erben seine zweite Ehefrau und seine Kinder aus erster Ehe. Er hatte mit seiner Ehefrau einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen. Die Kinder klagten gegen die Ehefrau auf Teilung des Nachlasses. Vor Obergericht ist insbesondere streitig, ob die verlangte Herabsetzung einer erbvertraglich ausdrücklich von der Berücksichtigung im Erbgang ausgenommenen Zahlung eine Anfechtung des Erbvertrages darstelle, die zur Anwendung der dort vorgesehenen privatorischen Klausel führt. Ferner standen u.a. der Ehefrau unter dem Titel Pflegeentschädigung ausgerichtete Zahlungen, eine Altersrentenversicherung sowie ein vom Erblasser bestimmter Anrechnungswert auf dem Prüfstand.
Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.
Die Parteien, A., C. und F., sind die Kinder und Erben von H. und I. und stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bilden u.a. die Ausgleichungspflicht von C., die Zuweisung bzw. Versteigerung von sich im Nachlass befindenden Liegenschaften, die ungeteilte Belassung im Nachlass des 40%-Anteils an einer im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft von H. sowie einer weiteren Erbengemeinschaft stehenden Liegenschaft sowie eine allfällige Tilgung bzw. Sicherstellung der Schulden der Nachlässe vor Vollzug der Teilung.
Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag
E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu gleichen Teilen und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. C., D., A. und F. erteilten B. den Auftrag, sie im Nachlass von E., insbesondere bezüglich der Anteile von E. an zwei Gesellschaften, zu vertreten. Im Rahmen der Erbteilung macht A. geltend, dass sie und ihre Miterben einen Anspruch gegen B. aus unsorgfältiger Vermögensverwaltung hätten, wovon sie für sich einen Viertel fordert.