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Publikation im Amtsblatt

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter (Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts)

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Das Bundesgericht bestätigt, dass im vorliegenden Fall Rechtsanwalt A. sowohl für seine Tätigkeit als Willensvollstrecker als auch für jene als Erbschaftsverwalter der Disziplinaraufsicht untersteht. Es bestätigt auch die Verletzung der Berufsregeln; insbesondere muss ein als Willensvollstrecker eingesetzter Anwalt die Schulden des Erblassers zahlen, hat ihm anvertraute Vermögenswerte sorgfältig aufzubewahren sowie in der Lage zu sein, diese jederzeit herauszugeben, und ist auf Verlangen jederzeit und nicht erst nach Beendigung des Mandats dazu verpflichtet, eine detaillierte Rechnung vorzulegen. Sodann klärt das Bundesgericht, dass bei der Sanktionsbemessung bereits gelöschte Sanktionen berücksichtigt werden dürfen. Die im kantonalen Recht vorgesehene Publikation des befristeten Berufsausübungsverbots im Amtsblatt, selbst eine Disziplinarmassnahme (Prangerwirkung), steht dagegen im Widerspruch mit der abschliessenden Normierung des Disziplinarrechts im BGFA.
iusNet ErbR 21.05.2024