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Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich

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Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich

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Das Obergericht verneint die Beschwerdelegitimation der Mutter eines minderjährigen Erben, die gegen die Zustimmung der KESB zu einem Vergleich vorgegangen war, den der mit der Verwaltung des Nachlasses für den Minderjährigen betraute Beistand mit der Lebenspartnerin des Erblassers betreffend deren Rechte aus dem Testament abgeschlossen hatte. Die Vertretungsbefugnis mit Bezug auf das Nachlassvermögen sei der Mutter entzogen gewesen, weshalb sie für diesen Bereich ihre Legimitation weder darauf abstützen könne, dass sie eine nahestehende Person sei, noch darauf, dass sie im Verfahren vor der Vorinstanz beteiligt war. – Das Bundesgericht hebt den Nichteintretensentscheid des Obergerichts auf.
iusNet ErbR 27.11.2019

Protokollierung der Ausschlagungserklärung, Dreimonatsfrist und Überschuldungsvermutung

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Protokollierung der Ausschlagungserklärung, Dreimonatsfrist und Überschuldungsvermutung

Das zuständige Bezirksgericht verweigerte die Protokollierung von Ausschlagungserklärungen der Erben wegen offenkundiger Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis. Die betroffenen Erben halten dagegen, die Überschuldung des Nachlasses sei offensichtlich. Die Ausschlagung sei daher zu vermuten und die Einhaltung der Dreimonatsfrist entbehrlich.
iusNet ErbR 10.07.2019

Letzter Wohnsitz

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Letzter Wohnsitz

Das Zürcher Obergericht hatte sich im Rahmen der Frage der örtlich und sachlich für die Testamentseröffnung zuständigen Behörde mit der Bestimmung des Wohnsitzes eines Schweizers zu befassen, der in den USA gelebt hatte, jedoch zur Behandlung seiner Krankheit in die Schweiz zurückgereist und dort verstorben war.
iusNet ER 18.12.2018

Anforderungen an das öffentliche Inventar

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Anforderungen an das öffentliche Inventar

Das öffentliche Inventar soll den Erben eine verlässliche Grundlage für ihren Entscheid bezüglich Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sein. Das Zürcher Obergericht äussert sich zu den diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen und zu den Konsequenzen im Falle der Mangelhaftigkeit.
iusNet ER 10.12.2018