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Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

E. hinterliess als Erben die drei Kinder A., B. und C. In der Folge wurde das Nachlassinventar erstellt und der Nettonachlass mit rund CHF 900 000 bewertet. Nachdem das Inventar von den Erben unterzeichnet worden war, stellte die Gemeinde den Erben eine Erbbescheinigung aus. In der Folge erklärte die Gemeinde den Nachlass für geschlossen, wobei sie dem Schreiben eine Rechnung beilegte. Auf den Erbschein entfielen über CHF 800. Dagegen wehren sich die Erben. Sie hätten die Ausstellung des Erbscheins nicht beantragt und die Kosten seien jedenfalls übersetzt.
iusNet ErbR 15.02.2024