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Kognition der Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker / Auflagen und Bedingungen

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Kognition der Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker / Auflagen und Bedingungen

C. hatte letztwillig vier Gemälde der Stiftung I. vermacht und angeordnet, dass diese in der Villa J. ausgestellt werden müssen B. amtet als Willensvollstreckerin. Die Villa J. ist derzeit im Hinblick auf eine umfassende Sanierung geschlossen. Ein Neffe von C. gelangte an die Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker und verlangte u.a., B. sei anzuweisen, das Vermächtnis erst auszurichten, wenn sichergestellt sei, dass die Bilder in der Villa J. ausgestellt würden.
iusNet ErbR 21.06.2021

Anspruch auf Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses ohne Vorbehalt?

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Anspruch auf Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses ohne Vorbehalt?

- aktualisiert - 
Der Inhalt des Willensvollstreckerzeugnisses wird grundsätzlich vom kantonalen Recht bestimmt. Als Minimalanforderung muss es jedoch erwähnen, dass eine handlungsfähige Person mit einem bestimmten Testament zum Willensvollstrecker ernannt wurde und das Amt angenommen hat. Zudem sind allfällige Einschränkungen der Rechte im Testament sowie ggf. die Tatsache einer Einsprache oder einer hängigen Ungültigkeitsklage zu nennen, damit das Zeugnis nicht eine unumstrittene oder rechtskräftige Willensvollstreckung andeutet. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts ab.
iusNet ErbR 28.04.2020

Aufsicht über Willensvollstrecker

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Nachlassverwaltung

Aufsicht über Willensvollstrecker

Das Kantonsgericht hatte sich im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde mit dem Begehren von Erben um Auszahlung eines Vorschusses durch den Willensvollstrecker zu befassen. Es präzisiert die Rolle des Willensvollstreckers und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde.
iusNet ER 25.10.2018