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Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der einzige gesetzliche Erbe A. erklärte, es sei kein Testament vorhanden. Ihm wurde eine Erbbescheinigung als Alleinerbe ausgestellt. Zwei Monate später reichte die E. AG eine Testamentskopie zur Eröffnung ein. Das Original sei bei A. Darauf ordnete die Vorinstanz u.a. die Erbschaftsverwaltung an und setzte die Erbbescheinigung ausser Kraft. A. verlangt, es sei auf diese Anordnungen zu verzichten.
iusNet ErbR 20.08.2020

Behördliche Mitwirkung bei der Teilung der Erbschaft im Zusammenhang mit einer Betreibung/Kostentragung

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Behördliche Mitwirkung bei der Teilung der Erbschaft im Zusammenhang mit einer Betreibung/Kostentragung

Der Liquidationsanteil von A. an einer Erbengemeinschaft wurde gepfändet. Die Aufsichtsbehörde entschied, die Erbengemeinschaft sei unter Mitwirkung der Erbschaftsbehörde aufzulösen. Nachdem A. die Schulden hätte tilgen können, wurde ihm mitgeteilt, die Erbteilung unter amtlicher Mitwirkung könne entfallen, wenn neben den Schulden die aufgelaufenen Verfahrenskosten in Höhe von rund CHF 11 000 beglichen würden. Gegen die Überbindung der Gebühr wehrt sich A.
iusNet ErbR 30.06.2020

Vorversterben eines eingesetzten Erben

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Vorversterben eines eingesetzten Erben

- aktualisiert - 
Die Erben eines vorverstorbenen eingesetzten Erben treten nur bei Vorliegen einer entsprechenden Ersatzverfügung in dessen Stellung ein. Ansonsten tritt für den frei gewordenen Teil die gesetzliche Erbfolge ein. In casu wurde die Beklagte aber nicht deshalb einzige Erbin, weil der Anteil des vorverstorbenen eingesetzten Erben auf dessen Erben überging, sondern weil sie nach Auslegung des Satzes «Frau J. erbt nichts» als einzige gesetzliche Erbin verblieb. Eine Enterbung i.S.v. Art. 477 ZGB bezieht sich immer nur auf Pflichtteilserben. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts ab.
iusNet ErbR 03.06.2020

Anordnung der Erbschaftsverwaltung, Übertragung der Verwaltung an den Willensvollstrecker und Interessenkonflikt

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Anordnung der Erbschaftsverwaltung, Übertragung der Verwaltung an den Willensvollstrecker und Interessenkonflikt

- aktualisiert - 
Ein relevanter Interessenkonflikt liegt nicht nur dann vor, wenn ein potenzieller Erbe Willensvollstrecker ist und die potenziellen Erben streiten, sondern auch dann, wenn der Willensvollstrecker einen potenziellen Erben im Prozess zwischen potenziellen Erben vertritt und dieser Prozess mit dem erbschaftsrechtlichen Konflikt zusammenhängt. Vorbehaltlich Unzulässigkeit, Unvereinbarkeit und Missbrauch ist ein vom Erblasser bewusst geschaffener Interessenkonflikt hinzunehmen. Ist aber unklar, ob der Erblasser zur Zeit der Ernennung des Willensvollstreckers urteilsfähig war, bleibt auch unklar, ob er einen Interessenkonflikt bewusst geschaffen hat. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 20.05.2020

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Erben hatten mit partiellem Erbteilungsvertrag vereinbart, dass ein Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Parzellen aufgeteilt werden sollte, wobei der Beklagte den Teil mit dem Gebäude und die Kläger den Hausumschwung erhalten sollten. Ferner wurde ein Quadratmeterpreis festgelegt, der sowohl zum Ausgleich von Flächenunterschieden im Rahmen der Parzellierung als auch bei Ausscheiden/Verzicht eines Erben anwendbar sein sollte. Als sich die Parteien über die Teilung nicht einigen konnten, erkannte das Bezirksgericht auf Alleinzuteilung des Grundstücks an den Beklagten.
iusNet ErbR 20.05.2020

Anspruch auf Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses ohne Vorbehalt?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Anspruch auf Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses ohne Vorbehalt?

- aktualisiert - 
Der Inhalt des Willensvollstreckerzeugnisses wird grundsätzlich vom kantonalen Recht bestimmt. Als Minimalanforderung muss es jedoch erwähnen, dass eine handlungsfähige Person mit einem bestimmten Testament zum Willensvollstrecker ernannt wurde und das Amt angenommen hat. Zudem sind allfällige Einschränkungen der Rechte im Testament sowie ggf. die Tatsache einer Einsprache oder einer hängigen Ungültigkeitsklage zu nennen, damit das Zeugnis nicht eine unumstrittene oder rechtskräftige Willensvollstreckung andeutet. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts ab.
iusNet ErbR 28.04.2020

Negative Feststellungsklage i.S.v. Art. 85a SchKG oder Erbteilungsklage?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Negative Feststellungsklage i.S.v. Art. 85a SchKG oder Erbteilungsklage?

Eine Erbin und ihr Ehemann betrieben den Nachlass, für den ein Generalerbenvertreter bestellt worden war, für eine Schuld zwischen ihnen und dem Erblasser. Nachdem das Regionalgericht Rechtsöffnung erteilt hatte, klagten die übrigen Erben des Erblassers gegen die Eheleute auf Feststellung, dass die Schuld nicht bestehe. Ihre Klage verstehen sie als Erbteilungsklage.
iusNet ErbR 28.04.2020

Rückerstattung eines angeblich übersetzten Willensvollstreckerhonorars im Aufsichtsverfahren?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Rückerstattung eines angeblich übersetzten Willensvollstreckerhonorars im Aufsichtsverfahren?

Mittels Aufsichtsbeschwerde gegen Rechtsanwalt X. als Willensvollstrecker werden diverse Mängel in der Amtsführung gerügt. Streitig sind insbesondere nicht ausgewiesene und «krass übersetzte» Honorare, die der Willensvollstrecker vorab vom Nachlasskonto bezog und deren Rückerstattung die Erben nun fordern.
iusnet ErbR 24.04.2020

Erbunwürdigkeit infolge Ausnutzung eines Irrtums über die Schwere der Erkrankung

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Erbunwürdigkeit infolge Ausnutzung eines Irrtums über die Schwere der Erkrankung

A., D. und G. sind Geschwister. A. klagte 2007 gegen D. und G. auf Teilung des Nachlasses des Vaters. Gleichzeitig machte sie geltend, die Schwester D. sei erbunwürdig, weil sie durch Vorgaukelung einer schweren Erkrankung die Eltern dazu gebracht habe, ihre Testamente zu ihren Gunsten zu ändern.
iusNet ErbR 25.02.2020

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

A., D. und G. sind Geschwister. A. klagte 2007 gegen D. und G. auf Teilung des Nachlasses des Vaters. Gleichzeitig machte sie geltend, die Schwester D. sei erbunwürdig, weil sie durch Vorgaukelung einer schweren Erkrankung die Eltern dazu gebracht habe, ihre Testamente zu ihren Gunsten zu ändern. Vorab äussert sich das Obergericht zur Rolle des Erbenvertreters im Prozess und zur Res iudicata.
iusNet ErbR 25.02.2020

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