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Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Der 2015 verstorbene D. hatte verschiedentlich letztwillig verfügt: Mit Testament vom 17.3.2013 ordnete er u.a. an, dass er seine Kinder B. und C. auf den Pflichtteil setze. Er hielt fest, seine damalige Lebenspartnerin A. sei «somit meistbegünstigt [...] und [erbt] ½ meines Nachlasses». Auf der zweiten Seite dieser Verfügung traf er eine Teilungsanordnung, befreite A. von der Ausgleichungspflicht bezüglich sämtlicher lebzeitiger Zuwendungen und setzte E. als Willensvollstrecker ein. Am 28.8.2014 verfasste er ein Testament mit der Überschrift «Klärung», mit welchem er A., die somit ¼ des Nachlasses erbe, als eingesetzte Erbin der infolge Pflichtteilssetzung der Kinder frei gewordenen Quote bestätigte. Im Übrigen sollte die Verfügung vom 17.3.2013 weiterhin Geltung behalten. Unbestritten ist, dass D. in der Folge auf je einer Kopie der «Klärung» vom 28.8.2014 und der zweiten Seite des Testaments vom 17.3.2013 den handschriftlichen Vermerk «ungültig» anbrachte und diese Vermerke mit dem Datum vom 5.12.2014 sowie mit seiner Unterschrift versah. Schliesslich erklärte D. mit Testament vom 9.2.2015, er setze seine Kinder B. und C. auf den Pflichtteil und F. als...

iusNet ErbR 26.04.2022

 

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