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Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

D. starb 2024. Der Steuerwert ihres Nachlasses beläuft sich auf CHF 1 268 000. Der Bruder A. von D. schlug die Erbschaft aus, ebenso der Sohn B. von A. 

Mit Urteil vom 29. April 2024 nahm die Vorinstanz die Ausschlagungserklärung von A. zu Protokoll und stellte fest, dass die Erbschaft vom einzigen gesetzlichen Erben der Erblasserin, A., ausgeschlagen worden sei und dass dem Konkursgericht hiervon Kenntnis zu geben sei. Gegen dieses Urteil erhoben A. und B. sowie die Tochter C. von A. Berufung. 

Die Vorinstanz erwog, gemäss Zivilstandsurkunden handle es sich bei A. um den einzigen gesetzlichen Erben von D. Da dieser und damit der einzige nächste gesetzliche Erbe die Erbschaft ausgeschlagen habe und die Erbschaft deshalb durch das Konkursamt zu liquidieren sei (Art. 573 Abs. 1 ZGB), finde keine Nachberufung statt. Die Ausschlagungserklärung von B. sei daher obsolet. 

Die Berufungskläger bestreiten nicht, dass A. der einzige gesetzliche Erbe ist. A. habe jedoch zwei Kinder, von denen nur B. ausgeschlagen habe. Die Vorinstanz verkenne, dass A. im Begleitschreiben zur Ausschlagungserklärung ausdrücklich darauf...

iusNet ErbR 26.09.2024

 

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