Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage
Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage
Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage
A., geb. 1958, ist das aussereheliche Kind von F. Mutmasslicher Vater von A. ist G., welcher sich mit von der Vormundschaftsbehörde genehmigtem Vertrag vom 31. Mai 1958 verpflichtet hatte, Beiträge an den Unterhalt von A. in Höhe von monatlich CHF 120 zu leisten.
G. verstarb 2017. Er hinterliess die Kinder B. und C. aus einer geschiedenen Ehe. Im Sinne einer Teilungsvorschrift hatte G. mit Testament von 2015 angeordnet, dass B. und C. je die Hälfte seiner Aktien an der D. AG und der E. AG zu Alleineigentum übernehmen können. In einem weiteren Testament von 2017 errichtete G. eine Stiftung, welcher er namentlich seine Bildersammlung, einen Barbetrag und weitere Antiquitäten übertrug. B. und C. verpflichteten sich gleichentags in einem Erbvertrag, in diesem Umfang auf die Geltendmachung ihrer Pflichtteile gegenüber der Stiftung zu verzichten. Weder in den Testamenten noch im Erbvertrag wird A. erwähnt.
Am 7. März 2019 erhob A. Klage gegen B., C., die Stiftung, die D. AG und die E. AG. In der Hauptsache verlangte er eine Herabsetzung der Zuwendungen an die Genannten zu jenem Bruchteil, der ihm seinen Pflichtteil verschaffe. In prozessualer...
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