Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation
Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation
Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation
F. verstarb 2020 kinderlos. Als gesetzliche Erben hinterliess er seine Schwester A., seinen Bruder E. und seine Halbschwester C. Mit Testament hatte F. seinen Neffen B. (Sohn von A.) zum Alleinerben bestimmt. Im Juli 2020 erklärte B. bei der Justice de Paix, dass er die Erbschaft ausschlage. Da in den darauffolgenden Wochen auch A., E. und C. die Erbschaft ausschlugen, gelangte der Nachlass in Anwendung von Art. 573 ZGB zur konkursamtlichen Liquidation. Im Februar 2021 informierte das Konkursamt die Justice de Paix darüber, dass im Nachlass von F. ein Restbetrag von rund CHF 80 000 verblieben sei, der zwecks Verteilung an die Berechtigten auf das Konto der Justice de Paix überwiesen werde. Am 30. September 2021 bescheinigte der Notar D., dass der Aktivenüberschuss im Nachlass des verstorbenen F. gemäss Gesetz den gesetzlichen Erben zustehe. Berechtigt seien E., A. und C. In der Folge machte A. mit Schreiben vom 29. März 2022 an die Justice de Paix geltend, dass das gesamte Nettovermögen an B. gehen müsse, da ansonsten das Testament ausgehöhlt werde. Mit Entscheid vom 23. Mai 2022 wies die Justice de Paix E. und A. zu je 5/12 und C. zu 2/12 in den Besitz am...
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