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Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Der IV-Bezüger B. meldete sich im Juni 2017 für den Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) an. Er verstarb am 3. Oktober 2017. Als Erben hinterliess er seine Eltern A. und C. Auf Anfrage der EL-Durchführungsstelle bestätigten die Erben, an der Anmeldung festhalten zu wollen, und ernannten A. zur Erbenvertreterin. Mit Verfügungen vom 9. und 30. November 2017 sprach die EL-Durchführungsstelle rückwirkend EL in Höhe von CHF 18 549 zu und erstattete auf Gesuch von A.  Krankheits- und Behinderungskosten von B. in Höhe von CHF 2439.65. Beide Beträge überwies sie auf ein Konto von A. Mit Schreiben des Konkursamtes vom 19. Dezember 2017 erhielt die EL-Durchführungsstelle Kenntnis davon, dass die Erbschaft von B. ausgeschlagen und darüber am 15. Dezember 2017 der Konkurs eröffnet worden sei. Das Konkursverfahren wurde am 27. Dezember 2017 mangels Aktiven eingestellt. In der Folge forderte die EL-Durchführungsstelle die an A. geleisteten Zahlungen mit Verfügung vom 17. Januar 2018 von A. zurück, mit der Begründung, die Nachzahlung entfalle, weil die Erbschaft ausgeschlagen worden sei. 

Nachdem einer Einsprache kein Erfolg beschieden war, erhob A....

iusNet ErbR 14.01.2022

 

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