Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht GR: Verletzung des rechtlichen Gehörs
Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht GR: Verletzung des rechtlichen Gehörs
Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht GR: Verletzung des rechtlichen Gehörs
In einem Erbteilungsstreit hatte das Kantonsgericht Graubünden den Erben das Berufungsurteil zugestellt. Dieses Urteil wurde nicht beim Bundesgericht angefochten. Jedoch stellte der Erbe A. beim Kantonsgericht ein Revisionsgesuch (ZK1 19 6).
Mit Beschluss vom 8. Mai 2019 stellte das Gesamtgericht u.a. fest, dass Kantonsrichter S. im Revisionsverfahren ZK1 19 6 keinerlei Funktion als Instruktionsrichter mehr zukomme, und untersagte ihm jegliche Kontaktnahme mit den Erben (Ziff. 1); ein Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren werde mit separater Eingabe gestellt.
Auf das Revisionsgesuch (ZK1 19 6) von A. trat das Kantonsgericht mit Urteil vom 29. Mai 2019 nicht ein. Dieser Entscheid blieb unangefochten.
Auf Beschwerde von S. hob das Bundesgericht den Beschluss vom 8. Mai 2019 auf und wies die Sache zu neuerlicher Behandlung zurück an die Vorinstanz. Es begründete dies damit, dass Art. 20 Abs. 2 GOG/GR (BR 173.000) dem Gesamtgericht u.a. die Kompetenz zur Regelung der Einzelheiten der Gerichtsorganisation und -verwaltung (lit. b) und zur Bestellung der Kammern (lit. c...
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