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iusNet ErbR 2/2021

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Das Bundesgericht bestätigte die Rückerstattungspflicht der Erben für an den Verstorbenen ausgerichtete Gemeindezuschüsse zur AHV/IV trotz fraglicher Rechtsgrundlage. Willkür bei der Auslegung des kantonalen bzw. kommunalen Rechts könne der Vorinstanz nicht vorgeworfen werden. 

Zwischen Geschwistern war die Zuweisung eines Grundstückes streitig, das im Miteigentum der Eltern gestanden hatte. Die Mutter hatte diesbezüglich verfügt, es solle nach dem Tod ihres Ehemannes an zwei Töchter übergehen, diese Verfügung aber mit der Einräumung einer Änderungsbefugnis an den Ehemann verbunden. 

Mit der Kritik an der Rechtsprechung, dass die Übertragung einer Immobilie mit vorbehaltenem Wohnrecht ein Sonderfall einer gemischten Schenkung ist, musste sich das Bundesgericht im konkreten Fall nicht auseinandersetzen, da der Erblasser eine Gegenleistung für das Wohnrecht erbracht hatte. 

 

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