Recht der mittels Pflichtteilsvermächtnis vollständig abgefundenen Pflichtteilserbin auf Beantragung eines öffentlichen Inventars?
Recht der mittels Pflichtteilsvermächtnis vollständig abgefundenen Pflichtteilserbin auf Beantragung eines öffentlichen Inventars?
Recht der mittels Pflichtteilsvermächtnis vollständig abgefundenen Pflichtteilserbin auf Beantragung eines öffentlichen Inventars?
A. hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau I., einen Sohn J. und die Töchter B. und C. seines vorverstorbenen Sohns K. Am 2.12.2019 ersuchten B. und C. um Erstellung eines öffentlichen Inventars und Ausstellung eines Erbscheins. Mit Verfügung vom 7.1.2020 eröffnete die Vorinstanz eine von der A. AG am 12.12.2019 eingereichte öffentliche letztwillige Verfügung. Weil nach deren klaren Wortlaut B. und C. ihren Pflichtteil in Form eines Vermächtnisses erhalten sollten, stellte die Vorinstanz mit Verfügung vom 7.1.2020 nur I. und J. einen Erbschein in Aussicht. Ferner stellte sie die Annahme des Willensvollstreckermandats durch die A. AG fest und ordnete die Erstellung eines öffentlichen Inventars an. Gegen diese Verfügung erhob die A. AG rechtzeitig Berufung, im Wesentlichen mit dem Begehren, die Anordnung eines öffentlichen Inventars gemäss Art. 580 ZGB sei aufzuheben.
Vorab hält das Obergericht fest, dass die Willensvollstreckerin zwar nicht berechtigt ist, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Sie ist aber dennoch zur Ergreifung eines Rechtsmittels gegen dessen Anordnung legitimiert, weil sie dadurch in ihrem Wirkungskreis beschränkt wird und damit die...
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