Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
A. ist der Sohn und einzige gesetzliche Erbe von B. Auf Antrag wurde ihm eine Erbbescheinigung als Alleinerbe ausgestellt, wobei er erklärte, es sei kein Testament vorhanden. Zwei Monate später reichte die E. AG die Kopie eines Testaments von B. zur Eröffnung ein mit dem Vermerk, das Original befinde sich bei A. Am darauffolgenden Tag ordnete die Vorinstanz die Erbschaftsverwaltung i.S.v. Art. 556 Abs. 3 ZGB an, setzte die Erbbescheinigung mit sofortiger Wirkung ausser Kraft und forderte A. auf, die zehn Originale zu retournieren und das Testament umgehend einzureichen. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung mit dem Begehren, es sei auf sämtliche der getroffenen Anordnungen zu verzichten.
A. moniert eine unrichtige Feststellung Sachverhalts und eine Gehörsverletzung, da die Anordnungen ohne seine Anhörung erfolgt seien. Er führt aus, er habe das Haus von B. nicht erben können, weil er hohe Schulden habe und ihm keine Hypothek gewährt worden wäre. E., die sich kurz nach dem Tod von B. von ihm (A.) getrennt habe, habe daher vorgeschlagen, dass er auf das Erbe verzichte und B. ihn enterbe, damit das Haus an sie (E.) übergehen könne. In der Folge habe B. 2018 ein...
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