Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_814/2018 (Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei/Vorspiegelung einer Erkrankung)
Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_814/2018 (Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei/Vorspiegelung einer Erkrankung)
Revisionsgesuch gegen das Urteil 5A_814/2018 (Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei/Vorspiegelung einer Erkrankung)
A. und D. sind Geschwister und stehen sich in zwei erbrechtlichen Verfahren betreffend den Nachlass des Vaters bzw. den Nachlass der Mutter gegenüber. Im vorliegenden Verfahren klagte A. auf Teilung des Nachlasses der Mutter. Das Bezirksgericht wies die Klage ab. Es befand A. für erbunwürdig i.S. der Vorwürfe von D., indem sie die Mutter durch arglistige Täuschung in Form der Vorspiegelung einer Erkrankung dazu gebracht habe, ihr Testament zu widerrufen und an dessen Stelle 1983 ein neues, öffentlich beurkundetes zu errichten, in welchem D. und der inzwischen verstorbene Bruder C. auf den Pflichtteil gesetzt wurden und sie selbst als Erbin auch der frei verfügbaren Quote eingesetzt wurde. Das Obergericht kam im Berufungsentscheid LB170026 vom 23.08.2018 zum gegenteiligen Schluss. Es erachtete A. daher in dem von ihr angestrengten Erbteilungsverfahren als aktivlegitimiert und wies die Sache zur materiellen Beurteilung der Anträge an das Bezirksgericht zurück. Diesen Entscheid focht D. mit Beschwerde ans Bundesgericht an. Das Bundesgericht qualifizierte den Entscheid des Obergerichts als Zwischenentscheid, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93...
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