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Strukturiertes Vermögen

Strukturiertes Vermögen

Registriertes Treuunternehmen (FL): Das Bundesgericht klärt wichtige Fragen – auch mit Blick auf Trusts im Nachlass

Jurisprudence
Strukturiertes Vermögen
Ein liechtensteinisches Registriertes Treuunternehmen untersteht nicht dem HTÜ. Aufgrund von Parallelen zu Trusts können die für diese entwickelten Grundsätze in die Beurteilung aber miteinbezogen werden. Mit der lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten an ein vermögens- und rechtsfähiges Treuunternehmen unter gleichzeitigem unwiderruflichem Verzicht auf jegliche Rechte am Treuvermögen entledigt sich ein Erblasser zu Lebzeiten dieser Vermögenswerte; sie fallen deshalb nicht in seinen Nachlass. Errichtet der Erblasser ein Treuunternehmen, finanziert dieses aus seinem Vermögen und bezeichnet für den Fall seines Versterbens Zweitbegünstigte, so ist bezüglich dieser Begünstigungsklausel – vergleichbar mit einer versicherungsrechtlichen Begünstigung auf den Todesfall – von einem Rechtsgeschäft unter Lebenden auszugehen. Das Bundesgericht gelangt zum Schluss, dass diesfalls Zuwendungen ausgleichungspflichtig sind, die die begünstigten Nachkommen schon zu Lebzeiten erhalten haben oder auf die sie einen durchsetzbaren Rechtsanspruch haben. Auf einen Trust oder ein Treuunternehmen übertragene Vermögenswerte unterliegen jedoch grundsätzlich der Herabsetzung.
iusnet ErbR 04.02.2025

Mehr Kompetenzen für Familienstiftungen – Parlament nimmt Motion Burkart an

Législation
Strukturiertes Vermögen
Am 27. Februar 2024 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat die Motion Burkart (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022 angenommen. Damit sollen Familienstiftungen in Zukunft auch zum Zwecke der Nachlass- und Vermögensplanung eingesetzt werden können.
iusnet ErbR 28.03.2024

Bundesrat beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»

Législation
Strukturiertes Vermögen
An seiner Sitzung vom 15. September 2023 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Zwar sprach sich im Grundsatz eine relative Mehrheit der Teilnehmenden für die Einführung eines Trusts aus. Die Zustimmung beschränkte sich aber mehrheitlich auf den zivilrechtlichen Teil. Demgegenüber wurde der steuerrechtliche Teil teils heftig und als weder praktikabel noch attraktiv kritisiert. Über Anliegen der Motion zur Einführung des Trusts als neues Rechtsinstitut in das schweizerische Recht besteht deshalb nach Ansicht des Bundesrates kein genügender Konsens, weshalb der Bundesrat die Abschreibung der Motion beantragt.
iusnet ErbR 22.09.2023

Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022

Législation
Strukturiertes Vermögen
Mit der Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Art. 335 ZGB vorzulegen, wonach das darin enthaltene Verbot der Familienstiftung aufgehoben wird. Der Ständerat (Erstrat) hat die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrats am 13. März 2023 angenommen und mit dem Auftrag, diese der Einführung des Trusts gegenüberzustellen, an seine Kommission verwiesen.
iusnet ErbR 26.06.2023

6. Zürcher Stiftungsrechtstag: Das neue Stiftungsrecht

Agenda
Mardi 31 janvier 2023 - 9:30 - 17:15
Am 17. Dezember 2021 ist die Reform des Schweizer Stiftungsrechts verabschiedet worden. Der Stiftungsrechtstag wird sich mit den Neuerungen durch das Reformgesetz und dessen Auswirkungen auf die Stiftungspraxis befassen. Das führt zur Frage, was einen wettbewerbsfähigen Stiftungsstandort ausmacht und ob es eines Fingerzeigs durch die Politik bedarf, so wie es möglicherweise durch die Initiative «Stiftungsstandort Kanton Zürich» geschieht. Politische Intervention würde auch die derzeitige Behandlung von Familienstiftungen erfordern. Stattdessen wurde der Entwurf für einen Schweizer Trust vorgelegt, der die nationale und internationale Stiftungslandschaft verändern könnte – wenn er denn das Licht der zivil- und steuerrechtlichen Welt erblickt. 

10. Tagung Beste Stiftungsratspraxis: Der Stiftungsrat in der Haftung

Agenda
Professionalisierung, veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, neue gesetzliche Anforderungen und verstärkte Transparenzbestrebungen sind nur einige der Herausforderungen, denen sich Stiftungsratsmitglieder heute stellen müssen. Sie stehen nicht nur in der Pflicht, die Mittel wirksam im Sinne des Stiftungszwecks einzusetzen, sondern sehen sich konfrontiert mit steigenden Ansprüchen, die an eine zeitgemässe Führungsarbeit gestellt werden. Damit verbunden sind spezifische Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen.

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