iusNet

Erbrecht > Gesetzgebung > Bund > Prozessrechtliche Fragen > Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter Durch

Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch Losverfahren (Justiz-Initiative): Botschaft und Entwurf

Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch Losverfahren (Justiz-Initiative): Botschaft und Entwurf

Législation
Prozessrechtliche Fragen

Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch Losverfahren (Justiz-Initiative): Botschaft und Entwurf

In der Schweiz werden Richterinnen und Richter des Bundesgerichts durch die Bundesversammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt (Art. 168 Abs. 1 i.V.m. Art. 145 BV). Eine Wiederwahl ist mehrmals möglich. Ein spezifisches Abberufungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit einer Einstellung im Amt besteht nach dem Gesetz nur für den Fall einer Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung, die sich auf die amtliche Tätigkeit oder Stellung bezieht (Art. 14 Abs. 5 Verantwortlichkeitsgesetz). Traditionsgemäss wird bei der Wahl auch Rücksicht genommen auf Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Richterinnen und Richter müssen daher faktisch einer politischen Partei angehören und bezahlen die gesetzlich nicht vorgeschriebene, aber übliche Mandatssteuer (Abgeltung an ihre Partei, die der Parteifinanzierung dient). Dieses System steht damit in einem gewisses Spannungsverhältnis zur unabhängigen Amtsführung. Problematisch scheint insbesondere, dass man Richterinnen und Richter im Falle eines unliebsamen Entscheids mit der Abwahl drohen kann. 

Hier möchte die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und...

iusNet ErbR 16.10.2020

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.