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Tipps für die digitale Nachlassabwicklung

Tipps für die digitale Nachlassabwicklung

  • Geschwindigkeit: zugängliche und erwünschte Daten schnell sichern
  • Beachten: Es gilt auch im Bereich des digitalen Nachlasses das Gesamthandprinzip, Ausnahmen gelten für erbrechtliche Auskunftsansprüche und bei Dringlichkeit. 
  • Willensvollstrecker verfügen im digitalen Bereich des Nachlasses über ihre herkömmlichen Befugnisse, dies gilt auch ohne ausdrückliche entsprechende Anordnung des Erblassers.
  • Sorgfalt trotz Geschwindigkeit: keine irreversiblen Handlungen vornehmen; besondere Sorgfalt ist im Bereich von digitalen Vermögenswerten angezeigt. Hier ist auch die Pflicht zur Versteuerung von Kryptowährung zu beachten.
  • Sorgfältige Aufklärung von nicht berechtigten Angehörigen über (gesamthänderische) Berechtigung der Erben am digitalen Nachlass
  • Gegebenenfalls professionelle Hilfe prüfen
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Auge behalten: Unbefugtes Handeln betreffend Daten kann unter Strafe stehen.
  • «Befugt» sind vor der Erbteilung grundsätzlich nur die Erben als Gesamthandgemeinschaft, Ausnahmen bestehen bezüg-lich der Durchsetzung von Informationsansprüchen und bei Dringlichkeit.
  • Kein unbefugtes Löschen von Daten durch einen Erben allein; vorsichtiger Vollzug von Anordnungen des Erblassers
  • Bewusster Umgang mit allfälligen illegalen Daten
  • Reproduzierbarkeit von gewissen Daten nutzen
     
iusNet ErbR 27.06.2023

Tipps für die digitale Nachlassabwicklung

Documentation
Vorsorge- und Nachlassplanung

Tipps für die digitale Nachlassabwicklung

Cordula Lötscher
  • Geschwindigkeit: zugängliche und erwünschte Daten schnell sichern
  • Beachten: Es gilt auch im Bereich des digitalen Nachlasses das Gesamthandprinzip, Ausnahmen gelten für erbrechtliche Auskunftsansprüche und bei Dringlichkeit. 
  • Willensvollstrecker verfügen im digitalen Bereich des Nachlasses über ihre herkömmlichen Befugnisse, dies gilt auch ohne ausdrückliche entsprechende Anordnung des Erblassers.
  • Sorgfalt trotz Geschwindigkeit: keine irreversiblen Handlungen vornehmen; besondere Sorgfalt ist im Bereich von digitalen Vermögenswerten angezeigt. Hier ist auch die Pflicht zur Versteuerung von Kryptowährung zu beachten.
  • Sorgfältige Aufklärung von nicht berechtigten Angehörigen über (gesamthänderische) Berechtigung der Erben am digitalen Nachlass
  • Gegebenenfalls professionelle Hilfe prüfen
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Auge behalten: Unbefugtes Handeln betreffend Daten kann unter Strafe stehen.
  • «Befugt» sind vor der Erbteilung grundsätzlich nur die Erben als Gesamthandgemeinschaft, Ausnahmen bestehen bezüg-lich der Durchsetzung von Informationsansprüchen und bei Dringlichkeit.
  • Kein unbefugtes Löschen von Daten durch einen Erben allein; vorsichtiger Vollzug von Anordnungen des Erblassers
  • Bewusster Umgang mit allfälligen illegalen Daten
  • Reproduzierbarkeit von gewissen Daten nutzen
     
iusNet ErbR 27.06.2023

 

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