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Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 4: Die Verwaltung der Erbschaft

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 4: Die Verwaltung der Erbschaft

 

Die Verwaltung der Erbschaft bildet die 4. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1 

Sie beginnt mit dem Abschluss des Steuerinventars und endet mit der Zustimmung sämtlicher Erben zum Erbteilungsvertrag. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.

Beginn:    Abschluss Steuerinventar
Ende:    Zustimmung aller Erben zum Erbteilungsvertrag

1.    Involvierte Personengruppen

a.     Ehegatten

  • Anerkennung güterrechtlicher Vermögensmassen
  • Anerkennung über die Abgeltung güterrechtlicher Ansprüche: Saldoerklärung
  • Beachtung der Vorrechte gem. Art. 219, 244 sowie 612a Abs. 2 ZGB

b.     Erben

  • Information über das Honorar für die Willensvollstreckung: Modalitäten
  • Evtl. Erklärung der Annahme der Erbschaft und Anfechtungsverzicht (Ungültigkeit/Herabsetzung)
  • Erbenversammlungen: nach Bedarf
  • Information: laufend, gleichzeitig und gleichmässig; agieren statt reagieren!
  • evtl. Mediation und Verhandlungen innerhalb Erbengemeinschaft
  • Bericht: mindestens einmal jährlich schriftlich orientieren über:
    • Stand des Nachlassvermögens mit Aktiven und Passiven
    • evtl. Steuerausweis per 31.12. des vergangenen Jahres (unverteilte Erbschaft)
    • weiterer Verlauf der Nachlassabwicklung
  • Anerkennung der güterrechtlichen Vermögensmassen
  • Anerkennung der Abgeltung güterrechtlicher Ansprüche: Saldoerklärung
  • Evtl. Anerkennung von Vor- und Nacherbschaftsvermögen: Saldoerklärung
  • Evtl. Anpassen der Anlagestrategie des Erblassers (nach Rücksprache)
  • Einigung auf Anrechnungswerte (Beteiligungen an Unternehmen, Mobiliar, Liegenschaften)
  • Einigung auf den Teilungsvorschlag
  • Genehmigung der Liquidations- und Teilungsrechnung
  • Zustimmung zum Erbteilungsvertrag
  • Saldoerklärung
  • Décharge an Willensvollstrecker

c.     Vermächtnisnehmer

  • Kontaktieren
  • Personalien, Kontaktdaten, Vertretung und Zahlungsinstruktionen
  • Erklärung der Annahme der Vermächtnisse
  • Sicherstellung der Zahlung der Erbschaftssteuer
  • Erfüllung der Vermächtnisse sicherstellen

d.     Nachlassgläubiger

  • Evtl. Schuldenruf beantragen
  • Erblasserschulden bezahlen (bspw. Gesundheitskosten, Mietzinse, Steuern etc.)
  • Todesfall- und übrige Erbgangschulden bezahlen
  • Erfüllung lebzeitig abgeschlossener Verträge der Erblasser sicherstellen
  • Nur ausgewiesene Forderungen bezahlen
  • Nicht ausgewiesene Forderungen bestreiten
  • Evtl. gerichtliche Prozesse führen (inkl. SchKG)

e.     Auflage

  • Umsetzung der Auflagen sicherstellen

2.     Nachlassvermögen

  • Nachlassvermögen analysieren: Struktur, Chancen und Risiken
  • Vermögenswerte zu Verkehrswerten (Marktwerte) bewerten, nicht zu Steuerwerten (Beteiligung an Unternehmen, Kunst, Liegenschaften, Schmuck etc.)
  • Liquidität laufend planen und kontrollieren
  • Rückstellungen bilden für Erbschaftssteuern, Grabunterhalt, übrige Erbgangschulden
  • Evtl. Beteiligungen an unverteilten Erbschaften bewerten und evtl. auflösen
  • Evtl. Beteiligungen an einfachen Gesellschaften (Ehegattengesellschaft) bewerten

a.     Bankguthaben

  • Nachlassabwicklungskonto definieren
  • Zahlungen ausführen und überwachen
  • Rückzugslimiten beachten: grössere Zahlungen und Saldierungen
  • Evtl. Bankguthaben konsolidieren
  • Wertschriften: evtl. Vermögensverwaltungsverträge nach Rücksprache mit den Erben kündigen
  • Wertschriften: evtl. vorzeitig an Erben übertragen (partielle Erbteilung)
  • Wertschriften: evtl. nach Rücksprache mit den Erben verkaufen
  • Wertschriften: evtl. risikoreiche Anlagen verkaufen, um drohenden Schaden zu verhindern (Schadenminderung)
  • Kreditkartenverträge: kündigen, Ausstand bezahlen oder Guthaben einfordern (Rückerstattung)

b.     Versicherungen

aa.     Krankenkasse: KVG, VVG

  • Kostenbeteiligungen prüfen (Arzt- und Spitalrechnungen)
  • Leistungsabrechnungen prüfen
  • Prämien: Rückerstattung einfordern

bb.     SUVA/private Unfallversicherung: VVG

  • Unfalltod: Leistungsansprüche geltend machen (bspw. Hinterbliebenenrenten)
  • Evtl. private Versicherungsverträge kündigen (Rückerstattung)

cc.     Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung: VVG

  • Weiterführen oder kündigen
  • Zukünftige Versicherungsnehmer definieren
  • Prämien: Rückerstattung einfordern
  • Evtl. Fahrzeugversicherung kündigen

dd.     1. Säule: AHV, IV, ELG

  • Ansprüche auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten prüfen
  • Evtl. Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen nachträglich geltend machen

ee.     2. Säule: BVG

  • Ansprüche auf Renten- und Kapitalleistungen prüfen
  • Hinterlassenenrenten durch Arbeitgeber klären lassen
  • Evtl. Leistungsansprüche geltend machen
  • Freizügigkeitsguthaben: evtl. Anfrage bei <www.zentralstelle.ch>

ff.     Säule 3a: VVG und Banksparen

  • Leistungsansprüche und Begünstigte prüfen

gg.     Säule 3b: Lebens- und besondere Risikoversicherungen: VVG

  • Unterlagen gemäss allgemeinen Versicherungsbestimmungen zusammenstellen
  • Leistungsansprüche und Begünstigte prüfen und Erstere evtl. geltend machen
  • Modalitäten für Kündigung und Auszahlung prüfen
  • Evtl. Rückerstattung von Prämien einfordern

c.     Hausrat und Wertgegenstände (Mobiliar)

  • Antiquitäten, Kunst und Schmuck: evtl. Verkehrswert schätzen lassen
  • Evtl. vorzeitig an Erben übertragen (partielle Erbteilung)
  • Evtl. Lagerung und Versicherungsdeckung prüfen
  • Gemietete Telefonapparate, TV-Boxen etc. zurückgeben
  • Leasingverträge prüfen (Fahrzeuge)
  • Fahrzeuge verkaufen oder an Erben übertragen

d.     Andere Guthaben (Rückerstattungen)

  • Guthaben einfordern, nötigenfalls betreiben (SchKG)
  • Gefährdete Ansprüche sicherstellen
  • Verjährung rechtzeitig unterbrechen
  • Gutschriften auf Nachlassabwicklungskonto prüfen
  • Abonnemente kündigen (GA, Halbtax, Zeitungen, Zeitschriften etc.)
  • Arbeitgeber: Beteiligungen, Boni, Ferien, Lohnfortzahlungen (Art. 338 Abs. 2 OR), Überstunden etc. prüfen
  • Kundenkarten kündigen (Cumulus, Globus, Supercard etc.)
  • Mitgliedschaften kündigen (ACS, TCS etc.)
  • Steuern bezahlen und Rückerstattungen geltend machen (Verrechnungssteuern etc.)
  • Verträge kündigen (Fitness-Abos etc.)

e.     Immobilien

  • Fremdvermietung: Zahlungseingang für Mietzinse kontrollieren
  • Evtl. Zwischennutzung organisieren
  • Immobilien verwalten (jährliche Betriebsrechnung, Hauswartung, Hypotheken, Miet- und Pachtverträge, Nachbarrecht, Versicherungen etc.)
  • Renovationen:
    • unaufschiebbare Renovationen durchführen lassen und überwachen
    • Umbau- und Erneuerungsarbeiten nur nach Rücksprache mit den Erben in Auftrag geben
    • Steuerfolgen (Umwandlung, gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel) beachten
  • Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erstellen oder prüfen
  • Ferienwohnungen: Kurtaxen abrechnen
  • Stockwerkeigentum:
    • Protokolle, Reglemente, Erneuerungsfonds prüfen
    • Stockwerkeigentümerversammlung: Erbengemeinschaft vertreten
  • Grundbuch: Erbfolgevermerk mit Erbbescheinigung eintragen lassen (Anmeldung)
  • Evtl. Schuldbriefe sicherstellen
  • Evtl. Verkauf:
    • nur nach Rücksprache mit den Erben: Einigung über den Preis und das Verfahren
    • Einholen aller für den Verkauf erforderlichen Bewilligungen
    • Grundstückgewinnsteuern prüfen und bezahlen
    • Verkauf beim Grundbuchamt anmelden
  • Evtl. Übernahme durch Erben:
    • latente Grundstückgewinnsteuern berechnen
    • Verkehrswert nach Rücksprache mit den Erben schätzen lassen
    • Anrechnungswerte: Einigung mit den Erben finden (Betrag oder Verfahren zur verbindlichen Festlegung)
    • evtl. partielle Erbteilung vornehmen
    • Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt mit dem (partiellen) Erbteilungsvertrag anmelden
  • evtl. Ehegattengesellschaft liquidieren

f.     Beteiligungen an Unternehmen

  • Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse prüfen
  • Zeichnungsberechtigungen beachten (Banken, Geschäftsführung, Verwaltungsrat)
  • Sofortmassnahmen, die für den Fortbestand des Unternehmens notwendig sind:
    • evtl. interimistische Stellvertretung organisieren
    • Sicherstellen, dass laufende Aufträge erfüllt werden
    • evtl. Geschäftsführung überwachen, bis die Nachfolge geregelt und vollzogen ist
    • evtl. rechtmässige Bestellung der Organe beim Gericht beantragen
  • Mitgliedschaftsrechte der Erben vertreten
  • Evtl. verbriefte Mitgliedschaftsrechte ausüben (Aktien)
  • Evtl. Unternehmen liquidieren (nach Rücksprache mit den Erben)
  • Evtl. Beteiligungen veräussern:
    • nach Rücksprache mit Erben
    • Bewertung in Auftrag geben
    • Abtretungsverträge erstellen oder prüfen
    • Handelsregisterrechtliche Einträge veranlassen (Anmeldung)
  • Evtl. Übernahme durch die Erben:
    • nach Rücksprache mit den Erben
    • Anrechnungswerte und -verfahren: Einigung mit den Erben finden
    • evtl. partielle Erbteilung vornehmen
    • Handelsregisterrechtliche Einträge veranlassen (Anmeldung)c

3.     Administration

a.     Erbschaftsverfahren

  • Erbbescheinigung in genügender Anzahl beantragen

b.     Steuerverfahren

aa.     Direkte Steuern: Bund, Kanton und Gemeinde

  • Steuern Vorjahre: definitive Veranlagung und Zahlung prüfen
  • Steuern 1.1 – Todestag: definitive Veranlagung und Zahlung prüfen
  • Steuern Todestag bis 31.12. für überlebenden Ehegatten; nur bei separatem Auftrag
  • Evtl. Nebensteuerdomizile (bspw. Liegenschaften): Veranlagung und Zahlung prüfen
  • Evtl. interkantonale und internationale Steuerausscheidung: Veranlagung und Zahlung prüfen
  • Evtl. Nachsteuerverfahren: Veranlagung und Zahlung prüfen
  • Schlussrechnungen für die Zeit bis zum Todestag: prüfen, ob alle Steuern rechtskräftig sind und bezahlt wurden

bb.     Steuerausweise unverteilte Erbschaft

  • Steuerausweise an Erben:
    • bei mehrjährigen Nachlässen
    • Nachweis über Erträge und Vermögen per 31.12. aus unverteilter Erbschaft

cc.     Erbschaftssteuern

  • Vorsicht bei Nachlässen mit Auslandbezug (bspw. US-Wertschriften, Erben mit Wohnsitz im Ausland, Liegenschaften im Ausland)
  • Evtl. im Veranlagungsverfahren mitwirken2
  • Prov. Erbschaftssteuer-Veranlagung:
    • prüfen und bereinigen
    • alle Abzüge geltend machen
    • Steuerbefreiungen und Freibeträge: mit Beweismitteln geltend machen
    • Liquidität für Bezahlung aus Nachlass sicherstellen
  • Definitive Veranlagung prüfen und aus Nachlass bezahlen (Anrechnung an die Erbanteile der Erben und Vermächtnisnehmer)
  • Evtl. Nebensteuerdomizile beachten (bspw. Liegenschaften)
  • Evtl. Querschenkungen beachten (vor der Unterzeichnung des Erbteilungsvertrags)

dd.     Verrechnungssteuern

  • Verrechnungssteuern in Erbfällen ab Todestag zurückfordern (Formular S-167)
  • Verjährungsfrist einhalten (drei Jahre)
  • Bis zum Stichtag für die Erbteilung einfordern
  • Evtl. ausländische Quellensteuern zurückfordern

c.     Nachlassbuchhaltung

  • Liquidität monatlich kontrollieren
  • Liquidationsrechnung: Einnahmen und Ausgaben per Stichtag erstellen
  • Teilungsrechnung: Erbanteile berechnen und bewerten. Zuweisung der Vermögenswerte an die Erben vorschlagen.
  • Vermögensausweis per Stichtag für die Erbteilung: Kontrollrechnung erstellen
  • Ausnahmsweise auf Nachlassbuchhaltung verzichten:
    • nach Rücksprache mit den Erben
    • bspw. bei Alleinerbschaft, einfachsten Vermögensverhältnissen etc.

d.     Dokumentation

  • ID-Kopien: Ehegatten, Erben und Vermächtnisnehmer
  • Testamentseröffnungsverfügung (Rechtskraft)
  • Erbbescheinigung (Rechtskraft)
  • Grundbuchauszüge (Erbfolgevermerk)
  • Schlussrechnungen aller involvierten Steuerämter

e.     Digitaler Nachlass

  • Anweisungen der Erblasser umsetzen (bspw. Löschung von Daten)
  • Evtl. nicht benötigte E-Mail-Konten kündigen
  • Evtl. Profile löschen (soziale Netzwerke)
  • Evtl. kostenpflichtige Online-Verträge kündigen; Rückerstattung einfordern

f.     Übrige administrative Tätigkeiten

  • Besondere Haftungsrisiken prüfen (Übernahmeverschulden) und evtl. Fachpersonen beiziehen:
    • Auslandbezug
    • Buchführung (inkl. Liquidations- und Teilungsrechnung)
    • Immobilien
    • Kunstnachlässe
    • Prozessführung (inkl. SchKG)
    • Unternehmensnachfolge
    • Steuern
    • Vermögensverwaltung
  • Grabstein: Kosten sicherstellen
  • Grabunterhaltsvertrag: regeln und Kosten sicherstellen
  • Mietwohnung/Heimzimmer: rechtzeitig kündigen (inkl. Parkplätze)
    • Räumung und Reinigung organisieren
    • evtl. Nachmieter suchen
    • Wohnung abgeben, Abnahmeprotokoll3  ausstellen lassen
    • Mieterschäden reparieren lassen
    • evtl. Versicherungen kündigen; Rückerstattung einfordern
    • Mieterkaution auflösen; Rückerstattung einfordern
  • Elektrizität und Erdgas kündigen
  • Fernseh-, Radio-, Telefon- und Internetanschluss abmelden; Rückerstattung einfordern
  • Arbeitsverhältnisse auflösen (Gärtner, Haushalthilfe, Reinigung etc.); Rückerstattung einfordern
  • Kostenpflichtige Verträge kündigen; Rückerstattung einfordern
  • ÖV-Abos kündigen; Rückerstattung einfordern
  • Strassenverkehrsamt: Fahrzeug und Halter abmelden
  • Telefon, Fernsehen, Internet abmelden; Hardware retournieren; Rückerstattung einfordern
  • Telefonbucheinträge anpassen oder löschen
  • Vereins- und Genossenschaftsmitgliedschaften kündigen; Rückerstattung einfordern
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements kündigen; Rückerstattung einfordern

4.     Erbteilungsrelevante Handlungen

  • Fristen für Anfechtung (Herabsetzung und Ungültigkeit) beachten
  • Teilungsvorschriften beachten
  • Evtl. ausgleichungspflichtige Zuwendungen berücksichtigen
  • Evtl. herabsetzbare Verfügungen berücksichtigen
  • Evtl. Hausrat und Wertgegenstände aufteilen (Realteilung) und Anrechnungswerte mit den Erben vereinbaren
  • Evtl. Liegenschaften vorzeitig zuweisen (partielle Erbteilung)
  • Evtl. Wertschriften vorzeitig zuweisen (partielle Erbteilung)
  • Evtl. Akontozahlungen an Erben vornehmen
  • Stichtag für die Erbteilung mit den Erben vereinbaren
  • Teilungsvorschlag von den Erben genehmigen lassen
  • Erbteilungsvertrag entwerfen und mit Erben bereinigen
  • Unterzeichnungs- und Zustimmungsverfahren mit den Erben regeln
  • Zustimmung zum Erbteilungsvertrag (inkl. Liquidations- und Teilungsrechnung) bei allen Erben einholen
    • bei Immobilien im Nachlass: beglaubigte Unterschriften aller Erben
    • bei juristischen Personen als Erben: rechtsgültige Unterschrift gemäss HR-Auszug
    • bei unmündigen Erben: evtl. Zustimmung des Teilungsbeistands bzw. der KESB

 

Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier (Link ist extern) finden Sie weitere Informationen dazu.

  • 1. N 199.
  • 2. Kantonale Übersicht im Anhang (Steuerverfahren).
  • 3. Vgl. Merkblatt für Wohnungsabgabe des HEV.
iusNet ErbR 26.10.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 4: Die Verwaltung der Erbschaft

Documentation
Nachlassverwaltung

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 4: Die Verwaltung der Erbschaft

Marc’Antonio Iten

 

Die Verwaltung der Erbschaft bildet die 4. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1 

Sie beginnt mit dem Abschluss des Steuerinventars und endet mit der Zustimmung sämtlicher Erben zum Erbteilungsvertrag. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.

Beginn:    Abschluss Steuerinventar
Ende:    Zustimmung aller Erben zum Erbteilungsvertrag

iusNet ErbR 26.10.2020

 

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