Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 3: Die Inventarisation des Nachlassvermögens
Die Inventarisation des Nachlassvermögens bildet die 3. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1
Sie beginnt mit dem Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses und endet mit dem Abschluss des Steuerinventars. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.
Beginn: Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses
Ende: Abschluss des Steuerinventars
1. Involvierte Personengruppen
a. Ehegatten
- Personalien, Kontaktdaten, Vertretung und Zahlungsinstruktionen
- Regelung der Zuständigkeiten (insb. Zahlungsverkehr)
- Güterstand
- Eigengüter (Belege)
- Prov. Zuordnung der Vermögenswerte zu den güterrechtlichen Massen
- Abgrenzung der ehelichen Schulden von Erblasserschulden
- Darlehen, Erbvorbezüge und Schenkungen
- Spesenbelege und Quittungen für Nachlasspassiven
b. Erben
- Personalien, Kontaktdaten, Vertretung und Zahlungsinstruktionen
- Kontaktaufnahme (soweit bekannt)
- Regelung der Zuständigkeiten (insb. Zahlungsverkehr)
- Prüfen, ob alle Erben mündig und handlungsfähig sind
- Für unmündige Erben: Evtl. Mitwirkung der KESB bei der Erbteilung beantragen
- Hinweis bei Verdacht auf Überschuldung der Erbschaft: Ausschlagung oder Annahme unter öffentlichem Inventar. – Achtung Fristen:
- ein Monat für die Annahme unter öffentlichem Inventar (Art. 580 Abs. 2 ZGB)
- drei Monate für die Ausschlagung (Art. 567 Abs. 2 ZGB)
- Evtl. letztwillige Verfügungen und Erbverträge privat eröffnen
- Darlehen, Erbvorbezüge und Schenkungen
- Evtl. erste informelle Erbenversammlung: Auslegeordnung
- Spesenbelege und Quittungen für Nachlasspassiven
c. Nachlassgläubiger
- Überblick verschaffen
- Evtl. über Todesfall informieren, Mahnstopp beantragen und Korrespondenz regeln
- Erblasserschulden in Erfahrung bringen und von ehelichen Schulden abgrenzen
2. Nachlassvermögen
- Überblick verschaffen
- Detaillierte Analyse der Nachlassregelung des Erblassers
- Detaillierte Analyse der Vermögenssituation des Erblassers
- Evtl. Vor- und Nacherbschaftsvermögen voneinander abgrenzen
- Verfügungsverbot beachten (Art. 156 Abs. 1 DBG)
a. Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
- Bargeld auf ein Nachlassabwicklungskonto einzahlen
- Gold und andere Edelmetalle inventarisieren (nicht alleine)
- Sicher aufbewahren
b. Bankguthaben
- Legitimation: Willensvollstreckerzeugnis
- Korrespondenz regeln
- Vollmachten regeln
- Daueraufträge und LSV: Überblick verschaffen, evtl. stornieren
- Konti: Saldo- und Zinsbescheinigungen per Todestag
- Depots: Steuerreports per Todestag
- Hypotheken: Saldo- und Zinsbescheinigungen per Todestag
- Sonderprodukte: Kreditkarten, Schrankfächer, Treuhandanlagen, Vermögensverwaltungsverträge, wirtschaftliche Berechtigungen etc.
- Schrankfächer: öffnen (nicht alleine) und Inhalt inventarisieren (Protokoll, kollektiv zu zweien)
- Kryptowährungen: Bescheinigung per Todestag
c. Versicherungen
aa. Krankenkasse (KVG, VVG)
- Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
- Todesfall melden
- Korrespondenz regeln
- Policen kündigen
- Steuerbescheinigung per Todestag einholen (inkl. ungedeckte Krankheitskosten)
bb. SUVA/private Unfallversicherungen (UVG)
- Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
- Todesfall melden
- Korrespondenz regeln
- Policen kündigen
- Evtl. Steuerbescheinigung per Todestag einholen
cc. Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung (VVG)
- Legitimation: Willensvollstreckerzeugnis
- Todesfall melden
- Korrespondenz regeln
- Evtl. Policen kündigen
dd. 1. Säule (AHV)
- Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
- Todesfall melden
- Korrespondenz regeln
- Steuerbescheinigung per Todestag einholen
ee. 2. Säule (BVG)
- Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
- Todesfall melden
- Korrespondenz regeln
- Reglemente anfordern
- Begünstigtenordnung prüfen
- Evtl. Steuerbescheinigung per Todestag einholen
ff. Säule 3a (VVG/Banksparen)
- Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
- Todesfall melden
- Korrespondenz regeln
- Policen kündigen
- Begünstigtenordnung prüfen
- Evtl. Steuerbescheinigung per Todestag einholen
gg. Säule 3b (Lebens- und besondere Risikoversicherungen; VVG)
- Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
- Todesfall melden
- Korrespondenz regeln
- Policen kündigen
- Begünstigtenordnung prüfen
- Evtl. Rückkaufswerte im Inventar berücksichtigen: Pflichtteile wahren
d. Hausrat und Wertgegenstände (Mobiliar)
- Wertvolle Antiquitäten, Kunstgegenstände und Schmuck inventarisieren (nicht alleine)
- Evtl. von einer Fachperson schätzen lassen
- Sicher aufbewahren
e. Andere Guthaben (Rückerstattungen)
- Überblick verschaffen
- Evtl. Anteile an unverteilten Erbschaften mit Aktiven und Passiven
- Evtl. Anteile an einfachen Gesellschaften mit Aktiven und Passiven (bspw. Ehegattengesellschaft an Liegenschaften)
- Evtl. Guthaben (bspw. Darlehen etc.)
- Evtl. Genossenschaftsanteile
f. Immobilien
- Überblick verschaffen
- Grundbuchauszüge bestellen
- Evtl. Willensvollstreckung im Grundbuch eintragen lassen (Art. 962a Ziff. 2 ZGB)
- Evtl. Mieterspiegel erstellen
- Liegenschaftsabrechnung per Todestag erstellen
- Steuer- und Marktwerte ermitteln
- Evtl. Schuldbriefe sicherstellen
- Betriebskosten erheben
- STWE: Korrespondenz mit Verwaltung regeln
- STWE: Einlagen Betriebskonto und Erneuerungsfonds per Todestag anfragen
g. Beteiligungen an Unternehmen
- Überblick verschaffen
- Statuten anfordern
- Gesellschaftsrechtliche Verträge prüfen (bspw. Aktionärbindungsverträge etc.)
- Steuer- und Marktwerte per Todestag ermitteln
- Evtl. Aktien sicherstellen
3. Administration
a. Erbschaftsverfahren
- Erbbescheinigung in genügender Zahl beantragen2
- Evtl. bei gerichtlichen Adressnachforschungen mitwirken
- Evtl. Mitwirkung KESB beantragen und das Verfahren koordinieren
b. Steuerinventar
- Am amtlichen Inventarisationsverfahren mitwirken3
- Evtl. Termin mit zuständiger Behörde vereinbaren4
- Fristen prüfen und evtl. erstrecken lassen
- Inventarunterlagen/Inventarfragebogen vervollständigen
- Tresoröffnung protokollieren
- Todesfallkosten schätzen oder Pauschale geltend machen
- Steuerinventar prüfen
- Inventarunterlagen zusammen mit der Steuererklärung per Todestag einreichen5
c. Übrige Steuerverfahren
aa. Steuererklärungen
- Fristen prüfen und evtl. erstrecken lassen
- Vorjahre prüfen und evtl. nachholen
- Steuererklärung 1.1. – Todestag (unterjährig)
- Evtl. Steuererklärung Todestag – 31.12. (unterjährig) für überlebenden Ehegatten (auf separaten Auftrag)
- Evtl. interkantonale Steuerausscheidung vornehmen (Betriebsstätten und Liegenschaften)
- Evtl. internationale Steuerpflichten klären (bspw. EU-Erbschaftssteuern, US Estate Tax etc.)
bb. Nachdeklaration unversteuerter Vermögenswerte (Miniamnestie)
- Nicht deklarierte Vermögenswerte der Erblasser in Erfahrung bringen
- Vorgehen mit den Erben klären
- Vorgehen mit dem Ehegatten und weiteren betroffenen Personen koordinieren
- Verfahren rechtzeitig einleiten
d. Nachlassbuchhaltung
- Inventar mit Aktiven und Passiven per Todestag erstellen (Marktwerte)
- Nachlassbuchhaltung einrichten (Liquidationsrechnung)
e. Dokumentation
- Willensvollstreckerzeugnis
- Eheverträge
- Erbverträge
- Letztwillige Verfügungen
- Verträge über Darlehen, Erbvorbezüge, Schenkungen und Liegenschaftsabtretungen
- Evtl. Erbenvollmacht bei Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland
- Evtl. Steuerunterlagen der letzten Jahre beim Steueramt einfordern6
f. Digitaler Nachlass
- Überblick über die elektronischen Datenträger, E-Mail-Konten, sozialen Netzwerke sowie kostenpflichtigen Online-Dienste des Erblassers verschaffen
- Zugang prüfen
g. Übrige administrative Tätigkeiten
- Post umleiten lassen
- Evtl. Nachsendeauftrag aufgeben
- Todesfallmeldungen an Liegenschaftsverwaltung, Telefongesellschaft, Telekom-Anbieter etc.
- Mietverträge rechtzeitig kündigen (Mietwohnung, Heimzimmer)
- Strassenverkehrsamt: Kontrollschilder deponieren
4. Erbteilungsrelevante Handlungen
- Keine Teilungshandlungen, solange offen ist, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird
- Keine Teilungshandlungen, bis das Steuerinventar abgeschlossen ist (Verfügungsverbot)7
- Risikoabschätzung: Herabsetzungs- und/oder Ungültigkeitsklagen
Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier (Link ist extern) finden Sie weitere Informationen dazu.