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iusNet ErbR 2/2024

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In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid bestätigt das Bundesgericht seine Praxis, wonach vor 1978 geborene uneheliche Kinder, die mit dem Vater lediglich eine sog. Zahlvaterschaft verband, von der Erbschaft des Vaters ausgeschlossen sind. 

Nach der Cour de Justice hatte sich auch das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob das von den Genfer Steuerbehörden gegen den Erblasser und seine Ehefrau eingeleitete Nachsteuer- und Steuerhinter­ziehungsverfahren einen wichtigen Grund darstellt, der die Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung rechtfertigt. 

 

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