Am 26.2.2020 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge). Die Kommentierung fasst die im Vorentwurf vorgesehenen Massnahmen zur integralen Zuweisung eines Unternehmens, zur Stundung von Ausgleichsverpflichtungen, zur Bewertung des übertragenen Unternehmens und für einen besseren Schutz von Pflichtteilserben zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.