Nachkommen verzichteten erbvertraglich auf Ansprüche im Nachlass des erstversterbenden Ehegatten. Der Vater und Erblasser heiratete erneut und begünstigte die zweite Ehefrau u.a. mit lebzeitigen Schenkungen, welche die Kinder anfochten. Der Beitrag kommentiert das Institut des Erbvertrages, die Wirkung von darin getroffenen Anordnungen sowie Chancen und Risiken des Erbvertrages in der Praxis, auch im Lichte der Erbrechtsrevision.