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Verletzung verfassungsmässiger Rechte

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Das Bezirksgericht hat sein Ermessen nicht willkürlich ausgeübt, als es zur Verwaltung der Aktien einer AG, deren Alleinaktionärin eine Erbengemeinschaft ist, eine Grosskanzlei als Erbenvertreterin einsetzte mit einer Mandatsleiterin, die CHF 740/Std. verrechnet. Dies, obwohl sich die Aufgabe (insb. Beseitigung eines Organisationsmangels) als nicht besonders komplex erweist. Die Mandatsleiterin werde sich auf ihre Aussage behaften lassen müssen, dass sie die Aufgaben grösstenteils fragenbezogen und stufengerecht an Mitarbeiter mit tieferen Stundensätzen delegieren werde. Der Hauptsorge der Beschwerdeführer sei Rechnung getragen, wenn der in Rechnung gestellte Aufwand durchschnittlich die von den Beschwerdeführern als maximal zulässig erachteten CHF 500.–/Std. nicht übersteige.
iusNet ErbR 18.12.2023