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Schützenswertes Interesse

Keine Erbbescheinigung für die gemäss Testament später zu gründende Stiftung mangels Rechtsschutzinteresses

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Das Kantonsgericht setzte an die Stelle der von der Vorinstanz verneinten Prozess- und Parteifähigkeit zwei andere Begründungen, weshalb die Abweisung des Gesuchs um Ausstellung einer Erbbescheinigung zu bestätigen sei. Wenn sich das Kantonsgericht nicht mit dem Thema der Partei- und Prozessfähigkeit befasst, verletzt es daher den Gehörsanspruch nicht. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht, die Erkenntnis des Kantonsgerichts, es fehle ihr bezüglich der Ausstellung einer Erbbescheinigung an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse, weil der Nachlass erst nach dem Ableben von B. dem Stiftungszweck zuzuführen sei, als verfassungswidrig auszuweisen.
iusNet ErbR 03.02.2021

Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Strukturiertes Vermögen
Nachlassabwicklung
Die Beschwerde ans Bundesgericht setzt ein aktuelles rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheides voraus. Theoretische Überlegungen und Mutmassungen vermögen ein solches nicht zu begründen. Die Erbscheinprognose in der Eröffnungsverfügung schliesst aufgrund ihres provisorischen Charakters nicht aus, dass auch einer anderen als den darin genannten Personen auf Verlangen eine Erbenbescheinigung ausgestellt wird. Weshalb sich die Vorinstanz unter Unterstellung der Existenz der Erbstiftung Y. in Gründung zu deren Berufung hätte äussern müssen, ist daher nicht ersichtlich.
iusNet ErbR 26.03.2019