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Rechtsverzögerung

Testamentseröffnung: Frist, Rechtsverzögerung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Letztwillige Verfügungen sind binnen eines Monats nach Einlieferung den den Behörden bekannten Erben zu eröffnen. Eröffnung bedeutet Bekanntgabe des Inhalts der Verfügung durch die Eröffnungsbehörde an die Eröffnungsempfänger, wobei die Erben die Eröffnungsempfänger sind. Bei der Frist von einem Monat handelt es sich zwar um eine Ordnungsvorschrift. Für die Behörden ist sie jedoch zwingend und darf nur überschritten werden, wenn der Behörde gar keine Erben bekannt sind.
iusNet ErbR 30.03.2023

Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung
Erbrechtliche Klagen
Die Verfahrensdauer hängt nicht nur vom Gericht, sondern ebenso von den Parteien selbst ab. Konnte das zwei Jahre zuvor anhängig gemachte Hauptverfahren aufgrund der Anfechtung der Beschlüsse im gleichzeitig hängigen vorsorglichen Massnahmeverfahren nicht fortschreiten, ist dem Gericht keine Rechtsverzögerung vorzuwerfen. Die Kosten für eine Erbenvertretung sind grundsätzlich von der Erbengemeinschaft zu tragen. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen ein Erbe in querulatorischer Absicht oder zum eigenen Vorteil Miterben erst veranlasst, um eine Erbenvertretung zu ersuchen.
iusNet ErbR 17.01.2020